(lifepr) Düsseldorf, 24.02.2011 – Schon bald ziehen wieder Rosenmontags- und Karnevalsumzüge durch die Straßen in den jecken Hochburgen. Damit auch in der fünften Jahreszeit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Karnevalswagen vorher ein Gutachten, so wie es TÜV Rheinland erstellt. Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, und für Wagen sowie Fahrzeuge, die erheblich verändert wurden und auf denen Personen transportiert werden, gelten ganz besondere Bestimmungen. Diese betreffen sowohl die Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern als auch Bänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten. Grundlage für die Überprüfungen ist eine bundeseinheitliche Regelung „über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“. ARAG Experten erinnert daran, dass Personen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren dürfen. Die Teilnahme am normalen Straßenverkehr verbietet sich von selbst.
Download des Textes unter:http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr