Basler Appell will Forschungsbefürworter beim Wort nehmen
Wie zu erwarten wurde in der heutigen Volksabstimmung der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die eigentliche Auseinandersetzung kann nun beginnen: Der Basler Appell gegen Gentechnologie fordert, dass das anstehende Humanforschungsgesetz die fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nur unter hohen Auflagen zulässt.
Heute Sonntag gab es bei der Volksabstimmung um den neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen leider keine Überraschung. Mit deutlichem Mehr nahmen die Stimmberechtigten den Verfassungsartikel an, der alle Belange der Forschung am Menschen auf nationaler Ebene regeln wird. So wurde auch der Weg frei gemacht für das Humanforschungsgesetz, das im Entwurf schon steht und vorsaussichtlich ab April im Parlament beziehungsweise in den entsprechenden Kommissionen beraten werden wird.
Mit dem neuen Verfassungsartikel findet auch die umstrittene fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen Eingang in die Verfassung. Dieser Dammbruch wurde vom Basler Appell gegen Gentechnologie als schweizweit beinahe einziger Organisation öffentlich bekämpft. Der Verein hält die fremdnützige Forschung an Kindern, AlzheimerpatientInnen und geistig Behinderten nicht nur aus ethischen Gründen nach wie vor für inakzeptabel, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Obwohl es nicht gelang, eine breite Öffentlichkeit für den Widerstand zu mobilisieren, wurde immerhin eines der Ziele erreicht: Durch die hartnäckige Kritik des Basler Appells gegen Gentechnologie an den kritischen Punkten des Verfassungsartikels fanden die Gegenargumente zumindest öffentlich Gehör.
Der jetzt gutgeheissene Verfassungsartikel gibt nun die Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen vor und legitimiert leider auch die fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen. Als nächstes steht die Diskussion des Humanforschungsgesetzes an. Der Basler Appell gegen Gentechnologie wird sich aktiv in die Diskussion einschalten, wenn es darum geht, die Kompetenzen der zuständigen Ethikkommissionen zu regeln, den Umgang mit gesundheitsbezogenen und genetischen Daten festzuschreiben und Haftungsfragen zu definieren. Gerade jene Kreise aus SP und CVP, die im Vorfeld der heutigen Abstimmung den Schutzgedanken hochhielten und für ein Ja warben, müssen jetzt zeigen, dass ihnen der Schutz der Menschenwürde tatsächlich wichtiger ist als die absolute Forschungsfreiheit. Die letzten Monate haben es jedenfalls erneut gezeigt: Wenn es um ethisch brisante Themen im Bereich der Gentechnologie und generell im Forschungsbereich geht, ist der Basler Appell gegen Gentechnologie eine der wenigen Anlaufstellen für kompetente, fundierte Kritik.
Für Rückfragen: Pascale Steck/Gabriele Pichlhofer, Basler Appell gegen Gentechnologie,
T 061 692 01 01 (Mo/Mi 14-17 Uhr, Di/Do/Fr 10-13 Uhr)
Basler Appell gegen Gentechnologie
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