Bayern will osteuropäische Hilfen in der Pflege legalisieren
VDAB: Qualität der Versorgung durch zugelassene Pflegedienste sichern
Der Bayerische Landtag hat vergangene Woche einem im Juli von CSU und FDP eingereichten Antrag zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Hilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen zugestimmt. Ziel laut Antrag soll sein, „die Bedarfe an sozialer Betreuung und Grundpflegehilfe decken zu können, für die keine fachpflegerische Ausbildung erforderlich ist“. Mit einem weiteren Dringlichkeitsantrag „Häusliche Pflege erleichtern“ vom 15. Dezember fordern CSU und FDP die Bayerische Staatsregierung außerdem auf, dieses Vorhaben auch auf Bundesebene zu forcieren.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) sieht in dem Plan zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Hilfen eine drohende Entqualifizierung der Pflege. „Wir fordern die Landespolitik auf, die pflegerische Versorgung weiterhin durch zugelassene Pflegedienste zu sichern“, so Gabriele Breunig-Kien, Mitglied des VDAB-Landesverbandes Bayern. „Die Qualität der Pflege alter- und hilfebedürftiger Menschen muss im Vordergrund stehen und darf nicht reinen Bestrebungen zur Kosteneinsparung weichen.“
Die von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienste und Einzelpflegekräfte müssen ihre Qualität regelmäßig durch die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kontrollieren lassen. „Auch wenn es sich bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis handelt, muss auch hier eine entsprechende Überprüfung erfolgen ? gerade weil die erbrachten Leistungen ebenfalls über die Pflegeversicherung finanziert werden sollen“, fordert Breunig-Kien.
Die in zugelassenen Pflegediensten tätigen Pflegekräfte sind qualifiziert ausgebildet. Sie können Gesundheits- und Krankheitszustand der Patienten fachlich beurteilen. „Es ist schlichtweg unverantwortlich, Pflegebedürftige nun in die Verantwortung von Hilfskräften ohne fachliche Qualifikation und ohne jegliche Kontrolle zu geben“, kritisiert Breunig-Kien.
„Auch wenn die osteuropäischen Hilfskräfte ausschließlich für Aufgaben der sozialen Betreuung und laut Antrag für die ,Grundpflegehilfe´ zum Einsatz kommen sollen, kann aus unserer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden, dass sich die Tätigkeiten tatsächlich auf diesen Bereich beschränken werden“, so Breunig-Kien. Die Grenzen zur Grundpflege seien fließend und schnell überschritten. „Es drohen pflegefachliche Fehler mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Gesundheit der Patienten.“
Breunig-Kien: „Es ist unverständlich, wie einerseits die qualitativen Anforderungen an die Pflege stets erhöht, gleichzeitig aber der Pflegemarkt für nicht qualifizierte Kräfte geöffnet werden soll.“ Betreuungs- und Versorgungslücken sind aus Sicht des VDAB weitaus effektiver durch eine Investition in eine qualitativ und quantitativ hochwertige Ausbildung und Umschulung von Pflegepersonal zu verhindern.
Zu Ihrer Info: Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.
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