Beste Chancen, den Menschen und der Wirtschaft aus der Krise zu helfen
Rede zum Wachstums-Beschleunigungsgesetz
13.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDPGesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums(Wachstumsbeschleunigungsgesetz)- Drs 17/15, 17/138, 17/147, 17/142 –
Herr Präsident!Meine sehr geehrten Damen und Herren!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema meiner heutigen ersten Rede hier im Deutschen Bundestag lautet: Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Das ist ein gutes Thema, ein dankbares Thema; denn ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten wird, die Folgen der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Gesetz besteht aus einem Paket unterschiedlichster Maßnahmen. Der Fokus der Öffentlichkeit und auch der Oppositionsparteien liegt auf der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen. (Dr. Barbara Hendricks (SPD): Ja!) Doch es ist sinnvoll und notwendig, auch die anderen Einzelmaßnahmen zu betrachten und zu analysieren. (Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil Ihnen das peinlich ist, oder wie? – Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mir wäre das auch peinlich!) Ich will anhand von drei Beispielen zeigen, dass dieses Gesetz sehr wohl Wachstumshemmnisse beseitigen und durch krisenentschärfende Maßnahmen den Weg aus dieser Krise ebnen wird. (Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Da sind wir aber gespannt!) – Das denke ich mir. Erstens. Der Kinderfreibetrag soll ab 1. Januar 2010 von 6 024 Euro auf 7 008 Euro erhöht werden. Damit auch Familien mit mittlerem und unterem Einkommen in den Genuss dieser vorgesehenen Entlastung kommen, steigt gleichzeitig das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro. Die Opposition beklagt diese Maßnahmen als unsozial und als Klientelpolitik. Wenn aber die steuerliche Entlastung bei den Beziehern mittlerer und oberer Einkommen höher ist als bei den Beziehern unterer Einkommen, dann ist das ein Resultat des linear-progressiven Steuertarifs. (Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das geht auch ganz anders!) Da hier auch die Abgabenlast überproportional steigt, schlägt konsequenterweise auch eine Entlastung deutlich stärker durch. Das ist in der Systematik der Steuergesetzgebung durchaus gewollt. Dennoch sei der Hinweis erlaubt, dass von den 4,6 Milliarden Euro geplanten Steuermitteln 4,2 Milliarden Euro und somit fast 90 Prozent für die Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen sind. Somit kann von einer sozialen Schieflage nicht die Rede sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wenn diese Maßnahmen dennoch als Klientelpolitik bezeichnet werden, dann kann ich nur sagen, dass ich Familien und Familien mit Kindern gern als meine Klientel habe. (Carl-Ludwig Thiele (FDP): Sehr richtig!) Beide Maßnahmen sind Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft im Allgemeinen und der Familie im Besonderen. Die Aufwendungen der Familien für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder finden hier besondere Berücksichtigung. Gerade in diesem Bereich halten wir es für richtig und wichtig, ein klares Ziel und ein klares Signal für Familien und Kinder zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweiter Punkt. Gezielte Korrekturen im Unternehmensteuerrecht machen Unternehmen krisenfester. Hier sind insbesondere die Abmilderung der Zinsschranke zu nennen und die Möglichkeit zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern mit einem Wert von bis zu 410 Euro. Die sogenannte Zinsschranke sollte verhindern, dass Konzerne in Deutschland gemachte Gewinne ins Ausland verlagern. Demnach sind Zinsaufwendungen nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn diese die Summe der Zinserträge nicht überschreiten. Die Zinsschranke gilt nicht, wenn der negative Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen eine Freigrenze von 1 Million Euro nicht übersteigt. Diese Grenze wird jetzt dauerhaft auf 3 Millionen Euro erhöht. Hierdurch wird sichergestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht durch die Zinsschranke belastet werden. Es sind in erster Linie die großen Konzerne, die von dieser Regelung betroffen sind. Besonders erwähnenswert ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern in Höhe von bis zu 410 Euro. Das ist ein pragmatischer Ansatz, der den Unternehmen mehr Flexibilität und mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Grundsätzlich ist dieser eingeschlagene Weg zu begrüßen. Der dritte Punkt – dies ist für mich ein sehr wichtiger Punkt -: Es werden gezielte Korrekturen im Erbschaftsteuerrecht vorgenommen. Die Steuersätze für erbende Geschwister und Geschwisterkinder, die bislang je nach Höhe der Erbschaft bis zu 50 Prozent betragen haben, werden deutlich reduziert. Es sollen nunmehr Steuersätze von 15 bis 43 Prozent zur Anwendung kommen. Somit werden die Rahmenbedingungen für eine geplante Unternehmensnachfolge deutlich verbessert. Es wird richtigerweise der Tatsache Rechnung getragen, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ohnehin genug Probleme haben, qualifizierte Nachfolgeregelungen zu finden. Vornehmliche Aufgabe des Staates sollte es sein, diesen Prozess nicht zu behindern, sondern Planungssicherheit und Mittelstandsfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Diese grundlegende Auffassung zeigt sich auch darin, dass Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nicht mehr der Lohnsummenregelung im Rahmen der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch der sogenannte Behaltenszeitraum, in dem ein Betrieb weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, wird von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt. Der hin und wieder geäußerte Einwand, dass Unternehmensnachfolgen nur auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Kennzahlen erfolgen, ist schlichtweg falsch. Richtig ist, dass Perspektiven eine entscheidende Rolle spielen. Es ist zu hinterfragen, welche steuerlichen Risiken neben dem ohnehin vorhandenen unternehmerischen Risiko bestehen. Deshalb gilt es, Bemessungsgrenzen nicht zu eng zu setzen und Fristsetzungen überschaubar zu halten. Das gelingt an dieser Stelle. Fazit: Die angesprochenen Maßnahmen zeigen, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz durchaus geeignet ist, Rahmenbedingungen für einen raschen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung zu schaffen. Wir beweisen Handlungsfähigkeit und zeigen, dass wir auch in der Krise schnell und konsequent handeln können. Wir setzen ein wichtiges Signal an Familien und Unternehmen, dass steuerliche und wirtschaftliche Problemfelder erkannt und kurzfristig abgearbeitet werden. Es werden Impulse für Investitionen gesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien werden entlastet. Unternehmen erhalten Unterstützung und Planungssicherheit. Auch wenn es sicherlich einzelne Punkte im Gesetz gibt, über die man diskutieren kann, so muss doch das Gesamtpaket gesehen werden. Dieses Gesamtpaket hat beste Chancen, den Menschen und der Wirtschaft aus der Krise zu helfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Weiterführende Links:
Video der Rede
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