Bilanz Einbürgerungen/Ausweisungen
Joachim Herrmann: Bayerische Ausländerpolitik mit Augenmaß ? Einbürgerungstest keine Integrationshürde ? Konsequent gegen Asylmissbrauch und illegale Einwanderung
Nach einer Bilanz der Zahl an Einbürgerungen und Abschiebungen in Bayern seit Beginn des Jahres 2008 hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein positives Fazit der bayerischen Ausländerpolitik gezogen. „Wir bieten jedem, der es verdient, gute Perspektiven für einen dauerhaften Aufenthalt. Einbürgerung in Bayern bedeutet: Der Schlusspunkt einer geglückten Integration.“ Nach einem vorübergehenden Rückgang der Zahl an Einbürgerungen von 13.000 im Jahr 2007 auf rund 10.000 im Jahr 2008 infolge des neuen Einbürgerungstests hat sich die Zahl der Einbürgerungen im laufenden Jahr 2009 wieder deutlich erhöht. Herrmann: „Der Einbürgerungstest, den 98 bis 99 Prozent der Absolventen bestehen, ist deshalb keineswegs eine Einbürgerungshürde.“
Bayern schreite andererseits konsequent gegen Asylmissbrauch und illegale Einwanderung ein. Herrmann: „Unser konsequentes Handeln drückt sich auch darin aus, dass 2008 insgesamt 417 ausgewiesene Straftäter abgeschoben wurden. Das entspricht ungefähr einem Drittel aller Abschiebungen in Bayern.“ Entsprechend dem bundesweiten Trend sei die Zahl der Abschiebungen auch in Bayern rückläufig, von 1421 im Jahr 2007 sank die Zahl auf 1251 im Jahr 2008. Im ersten Halbjahr 2009 gab es knapp 600 Abschiebungen. Dabei stellte sich heraus, dass der Rückgang vor allem auf die kleiner gewordene Gruppe der abgelehnten Asylbewerber zurückzuführen ist.
Herrmann sagte, der Freistaat habe auch mit der bisherigen Regelung zum so genannten Bleiberecht für Flüchtlinge gute Erfahrungen gemacht. Zum Jahresende laufen die Aufenthaltserlaubnisse auf Probe für diejenigen Ausländer aus, die bislang die gesetzlichen Voraussetzungen zur Lebensunterhaltssicherung nicht erfüllen konnten. Herrmann: „Bayern wird darauf drängen, dass der Druck zu eigener Arbeit aufrechterhalten bleibt. Erst Arbeit, dann Daueraufenthalt – das muss das Prinzip sein. Auf Dauer in Deutschland kann nur bleiben, wer seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann. Wir müssen eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme vermeiden. Etwa zwei Drittel der Ausländer, die nach der bisherigen Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe hatten, haben bei uns Arbeit gefunden. Das zeigt, dass der Druck wirkt. Deswegen darf die neue Bleiberechtsregelung, die auf der kommenden Innenministerkonferenz vom 2. bis zum 4. Dezember in Bremen beschlossen werden soll, hieran nichts ändern.“
Erheblichen Nachholbedarf sieht der bayerische Innenminister bei der Durchsetzung der derzeit geltenden und ausreichenden Asylstandards in der EU. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht auf die unhaltbaren Zustände in griechischen Asylunterkünften hingewiesen. „Es kann nicht sein, dass mehrere deutsche Gerichte in jüngerer Zeit Abschiebungen von Asylbewerbern in das Ankunftsland Griechenland untersagt haben, weil dort die europäischen Asylstandards nicht gewährleistet sind. Ich sehe hier vor allem die EU-Kommission in der Verantwortung, für die Einhaltung vereinbarter humanitärer Mindeststandards auch in Griechenland zu sorgen. Es ist ein Eckpfeiler des Dubliner Übereinkommens, dass Asylbewerber, die über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist sind, zur Durchführung des Asylverfahrens dorthin überstellt werden. Griechenland unterläuft diesen Grundsatz, wenn es die Rücküberstellung durch die Nichteinhaltung der EU-Schutzstandards faktisch verhindert.“
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