Brüssel gibt Gelder für ehemalige Karmann-Beschäftigte frei
Grünes Licht für Antrag der Bundesregierung
Die EU-Kommission hat heute den Antrag auf Mittel aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ehemalige Karmann-Beschäftigte ohne Abstriche gebilligt. Das 9,5 Millionen Euro umfassende Qualifizierungspaket soll mit 65 Prozent aus dem EGF bezuschusst werden, 35 Prozent übernimmt der Bund. Erforderlich ist dazu noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nach BenQ und Nokia sollen mit dem dritten deutschen Antrag auf Förderung aus dem EGF rund 1800 bei Karmann in Osnabrück und Rheine entlassene Beschäftigte unterstützt werden. Der Großteil von Ihnen wechselte zum 1. Juli 2009 in eine Transfergesellschaft in Osnabrück. Die in den Transfergesellschaften eingerichteten Unterstützungsangebote sollen durch den EGF ausgeweitet werden. Mit den Mitteln aus Brüssel werden zusätzliche passgenaue Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht.
Vor allem Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollen mit Grundqualifizierungen, z.B. im Metall- und Lagerbereich, für eine neue Beschäftigung fit gemacht werden. Ihr Anteil macht fast 30 Prozent der bei Karmann entlassenen Beschäftigten aus. Ebenfalls auf knapp ein Drittel beläuft sich die Gruppe älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die auch besondere Unterstützungsangebote eingerichtet werden sollen. Für diejenigen entlassenen Beschäftigten, deren Qualifizierung weit zurückliegt, wird durch den EGF eine intensive Auffrischung gefördert. Schließlich soll auch potenziellen Existenzgründern durch die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundlagen der Weg in die Selbständigkeit ermöglicht werden.
Hintergrund
Die Karmann-Gruppe, ein Automobilzulieferer und Hersteller kleiner Kraftfahrzeugserien, hatte infolge der zunehmenden Globalisierung der Branche und nach gravierenden Umstrukturierungen und Entlassungen im April 2009 Insolvenz angemeldet.
Kommt es zu solchen umfangreichen Entlassungen, können die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Unterstützungsmaßnahmen durch zusätzliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote mit Mitteln aus dem Europäischen Globalisierungsfonds ausweiten. EU-weit stehen dafür jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Förderung aus dem Anfang 2007 eingerichteten Fonds ist, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihren Arbeitsplatz aufgrund globalisierungsbedingter, wirtschaftlicher Umstrukturierungen verloren haben. Für einen bis Ende 2011 begrenzten Zeitraum wurden zudem die Förderbedingungen erleichtert, um auch Beschäftigten helfen zu können, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen werden.
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