Bundesinnenminister Friedrich muss Anordnung zur Vernichtung von Unterlagen vom 14. November 2011 unverzüglich aufklären

Berlin (pressrelations) –

Bundesinnenminister Friedrich muss Anordnung zur Vernichtung von Unterlagen vom 14. November 2011 unverzüglich aufklären

„Die Berichte über eine erneute Vernichtung von Akten auf ausdrückliche Anordnung des Bundesinnenministeriums müssen unverzüglich aufgeklärt werden. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass ausgerechnet mit Datenschutzvorschriften (Löschungspflichten) ministerielle Vertuschungsaktionen gerechtfertigt werden sollen“, erklärt Wolfgang Neškovic, Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium zu Berichten über die Vernichtung von weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen.

Neškovic weiter: „Bundesinnenminister Friedrich ist aufgefordert der Öffentlichkeit gegenüber unverzüglich darzulegen, mit welchen Gründen und unter Berufung auf welche Rechtsvorschriften er die nunmehr bekanntgewordene Löschungsanordnung rechtfertigt.

Der zeitliche Zusammenhang zu den bekanntgewordenen Morden des NSU mit der Löschungsanordnung und der kurz zuvor erfolgten Vernichtung von Akten der „Operation Rennsteig“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sprechen für eine Vertuschungsabsicht. Diese Annahme liegt auch deswegen nahe, weil die hierbei zu beachtenden Rechtsvorschriften dem Bundesamt und auch dem Ministerium keine zwingenden Zeitvorgaben für eine endgültige Löschung vorschreiben. Vielmehr eröffnen sie Wertungsspielräume.

Deswegen wird der Innenminister auch gezwungen sein, zu begründen, warum er gerade zu diesem Zeitpunkt und nicht schon früher die Unterlagen hat vernichten lassen.“

Wolfgang Neškovic, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
Justiziar der Fraktion DIE LINKE.
Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE.
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