Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin (pressrelations) –

Kristina Schröder: „Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz“

Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf

Das Bundeskabinett hat heute das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz steht für einen umfassenden, aktiven Kinderschutz, es bringt sowohl Prävention als auch Intervention im Kinderschutz voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

„Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem deutlich besseren Kinderschutz in unserem Land erreicht“, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, „Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und dichtes Netz, um Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen. Wir setzen dabei gleichermaßen auf Intervention und Prävention. Deshalb hat dieses Gesetz seinen Namen auch wirklich verdient. An die Adresse der Kritiker sage ich dabei ganz deutlich: Es gibt keinen Kinderschutz zum Nulltarif.“

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
* Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen müssen entwickelt, angewendet und
regelmäßig überprüft werden. An die Umsetzung von Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die Finanzierung aus
öffentlichen Mitteln geknüpft.
* Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium jährlich 30 Millionen Euro zur
Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von
Familienhebammen in Deutschland mit insgesamt 120 Millionen Euro deutlich
verbessert.
* Verhinderung des „Jugendamts-Hopping“
Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige
Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt
bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.
* Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und
Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen
und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für
Ehrenamtliche vereinbaren die Träger die Vorlagepflicht des erweiterten
Führungszeugnisses je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu
Kindern und Jugendlichen.
* Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – sofern dadurch der wirksame Schutz
des Kindes nicht in Frage gestellt ist und der Besuch fachlich erforderlich
ist.
* Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger
Häufig sind es Ärzte oder andere sogenannte Berufsgeheimnisträger, für die
eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Das neue Gesetz
zeichnet einen rechtssicheren Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt
über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu machen. Damit
ist sicher gestellt, dass Berufsgeheimnisträger nicht durch ihre
Schweigepflicht davon abgehalten werden, eine Mitteilung an das Jugendamt
zu machen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Das schützt
einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt
andererseits die Brücke zum Jugendamt.
* Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche
Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten
Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau
einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie
Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte,
Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem
Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.

Das Gesetz wurde intensiv vorbereitet. Ein Jahr lang fand dazu ein Austausch mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus Ländern, Kommunen und Verbänden statt. Es greift überdies wichtige Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf.

Informationen zum Kinderschutzgesetz finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.

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E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de