Bundesverfassungsgericht stellt Weiche für das digitale Zeitalter
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklaert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz:
Das Bundesverfassungsgericht misst dem Schutz der Daten unserer Buergerinnen und Buerger erneut eine ueberragende Bedeutung zu. Am Beginn des digitalen Zeitalters stellt das Gericht die Weiche. Ein Gefuehl des Beobachtetseins darf in einer freiheitlichen Gesellschaft die unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte nicht beeintraechtigen. Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unloesbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten fuer eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu noetig ist, kann auch in Zukunft getan werden.
2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de