(Artikel-Presse) Berlin. (pressrelations) – Der Bundesrat hat heute das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor.
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Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig besser vor so genannten „untergeschobenen Verträgen“ bei der Umstellung der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt. Bislang waren Änderungen hier auf Zuruf möglich. Dabei waren sich die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht hinreichend bewusst, eine Umstellung zu veranlassen oder sie war sogar von ihnen gar nicht erwünscht. Zukünftig darf die Betreibervorauswahl daher nur noch umgestellt werden, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden in Textform vorliegt. Die Regelung ergänzt und vervollständigt die Regeln im Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung.
Dazu Bundeswirtschaftsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: „Es war für die Verbraucherinnen und Verbraucher oft mit viel Aufwand und Ärger verbunden, ungewollte Umstellungen rückgängig zu machen. Deshalb dämmen wir jetzt die Möglichkeiten für eine solche ungewollte Umstellung massiv ein.“
Darüber hinaus werden die Preise für Anrufe bei den viel genutzten 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen auf 42 Cent pro Anruf oder 60 Cent pro Minute gesenkt. Flankierend muss zukünftig neben dem Preis für einen Anruf aus dem Festnetz auch der Höchstpreis für einen Anruf vom Handy angegeben werden.
Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hierzu: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, was der Anruf bei einer 0180-Nummer sie höchstens kosten wird, egal ob sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen.“
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist noch im Juli 2009 zu rechnen.
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