(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Ankündigung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, in der Föderalismuskommission II einen Beschluss über ein Schuldenverbot herbeizuführen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Föderalismuskommission II und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Ernst BURGBACHER:
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Die abschließenden Beratungen der Föderalismuskommission II müssen dafür genutzt werden, ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz zu verankern. Hierfür muss Ministerpräsident Günther Oettinger nun Druck auf die SPD ausüben. Gerade auch die von der Bundesregierung beschlossene massive Neuverschuldung erfordert nun diesen Schritt. Die so genannte Große Koalition hat die Chance auf Haushalte ohne neue Schulden verspielt.
Ich begrüße, dass Ministerpräsident Oettinger die Forderung der FDP nach einem prinzipiellen Neuverschuldungsverbot aufgreift und es nur noch in besonderen Situationen möglich sein darf, neue Schulden zu machen.
Wenn künftig ausnahmsweise Schulden aufgenommen werden dürfen, dann nur mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit im Deutschen Bundestag und gleichzeitiger Verabschiedung eines verbindlichen Tilgungsplans. In unserem Gesetzentwurf zur Reform der Finanzverfassung haben wir sowohl besondere Ausnahmen, als auch die Pflicht, einen Tilgungsplan zu beschließen, verankert. Mit diesem Konzept bleibt die Handlungsfähigkeit des Staates bestehen. Alle Schuldengrenzen unterhalb eines prinzipiellen Neuverschuldungsverbotes sind unwirksam und werden die Staatsverschuldung und damit die Steuerlast der Menschen weiter in die Höhe treiben. Dies haben die Jahre der Koalition eindrücklich bewiesen.
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