Wer den Traum vom eigenen Haus in die Realität verwandeln will, muss für den Kauf in der Regel eine sechsstellige Summe aufbringen. Nur wenige Verbraucher haben so viel Geld angespart. Durch die aktuelle Niedrigzinssituation scheint es kein Problem zu sein, nahezu jedes Darlehen für den Kauf zu finanzieren. Doch immer häufiger ist es für interessierte Darlehensnehmer unmöglich, einen Vertrag abzuschließen. Aber warum lehnen die Banken die Vergabe von Darlehen ab? Auf welche Veränderungen sich zukünftige Hausherren bei der Darlehensvergabe einstellen müssen, erfahren sie unter https://www.testsieger-berichte.de/2016/08/04/eigenheim-der-zugang-zu-immobilienkrediten-wird-immer-schwieriger/.
Banken sind zur Sorgfalt verpflichtet
Bevor eine Bank ein Darlehen vergibt, prüft sie die Bonität des Darlehensnehmers genau. Damit will sie herausfinden, ob die geforderte Darlehenssumme in zehn oder 20 Jahren sicher zurückzuzahlen ist. Angaben zur beruflichen Situation, zum Vermögen, zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen und zum Familienstand sind unerlässlich, wenn man ein Darlehen anfragt. Zwar wird ein Baukredit meist mit einer Grundschuld abgesichert und ist deshalb günstiger als ein Ratenkredit. Doch das darf nicht zu der Annahme verleiten, dass Immobilienkredite leichtfertig und im großen Stil vergeben werden. Vielmehr empfehlen die Banken, genügend Eigenkapital einzubringen und die Darlehenssumme zu reduzieren, damit die Finanzierung trotz günstiger Zinsen langfristig tragbar ist. Seit März 2016 sorgt eine neue Kreditrichtlinie für einen noch größeren Prüfungsaufwand, bevor eine Darlehensanfrage genehmigt wird.
Neue Kreditrichtlinie seit März 2016
Seit 21. März 2016 greift in Deutschland die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Sie wurde durch eine Vorgabe der EU auf den Weg gebracht. Deutschland hat die Richtlinie im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten recht eng ausgelegt und stellt hohe Ansprüche an die Prüfung von Kreditanfragen. Die Banken sind jetzt gehalten, die Bonität des Kunden noch genauer zu prüfen. Insbesondere geht es darum, ob der Kredit innerhalb der Vertragslaufzeit zurückgezahlt werden kann. Der Wert des Hauses spielt dabei eine weniger wichtige Rolle. Weitaus stärker schlagen Einflüsse zu Buche, aus denen man eine Aussage zur Liquidität des Kunden treffen kann. Außerdem besagt die Richtlinie, dass ein Koppelungsverbot von Finanzprodukten und Immobilienkrediten besteht. Lediglich Riester- und Bausparverträge dürfen im Zusammenhang mit einem Baukredit vergeben werden. Andere Produkte wie Wohngebäudeversicherungen oder Lebensversicherungen dürfen nicht an eine Baufinanzierung gebunden werden. Damit wird der Rahmen für Banken und Sparkassen für eine Kreditvergabe eingeschränkt.
Stärkere Prüfung durch BaFin erwünscht
Zeitgleich wollte die Bundesregierung eine stärkere Kontrolle der Darlehensvergabe und der Bankaktivitäten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Weg bringen. Die BaFin soll in Zukunft Obergrenzen für die Gesamtverschuldung eines Verbrauchers festlegen können. Der Grund dafür besteht in der Reduzierung des Kreditausfallrisikos für die Banken. Gleichzeitig will man den Kreditnehmer vor einer Überschuldung schützen. Letztlich ist es für Kaufinteressenten damit unmöglich, ein Haus zu kaufen, das weit oberhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten oder auch oberhalb des eigenen Marktwergs liegt. In diesen Fällen werden regelmäßig größere Summen an Eigenkapital gefordert. Erste Banken stellen bereits eine rückläufige Vergabe von Krediten fest. Einerseits sind die gezwungen, zukünftige Kreditvergaben genauer zu prüfen als bisher. So werden nun noch weniger Darlehen genehmigt als früher. Andererseits entfällt für den Verbraucher nun aber auch die Chance, ein Eigenheim zu erwerben, das eine solide Beimischung in seinem Portfolio für den Aufbau von Vermögen sein könnte.
