Das AGG

Wer sich bei seiner Bewerbung, im Berufsleben oder aber auch bei der Kündigung benachteiligt fühlt, der kann sich seit dem 18.08.2006 auf das AGG berufen. Das AGG ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und bezieht sich auf Gruppen, die im Arbeitsrecht geschützt werden müssen.

Laut AGG sind Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder aber auch aufgrund der sexuellen Orientierung verboten. Ursprünglich war die Bezeichnung dieses Gesetzes das Wort „ Antidiskriminierungsgesetz“. Allerdings wurde es unter dem Wortlaut AGG vom deutschen Gesetzgeber eingeführt. Dieser musste aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union mehrere EU- Richtlinien umsetzen, woraus das AGG entstanden ist. Nach dem AGG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Führungspersonal dementsprechend handelt. Um dies auch gewährleisten zu können, sollte ein Arbeitgeber sein Führungspersonal dementsprechend schulen lassen, um einem Verstoß gegen das AGG vorzubeugen. Denn sollte es erst zu einem Prozess kommen, so stehen sie Chancen für den diskriminierten Mitarbeiter, aufgrund der mittlerweile veränderten Beweislage, gut. Dies haben in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gezeigt, in denen das AGG zur Anwendung gekommen ist. Die Beweislage hat sich nämlich zugunsten des Arbeitnehmers geändert. In Betracht kommt nicht nur eine mittelbare, sondern auch eine unmittelbare Benachteiligung des Arbeitnehmers.

Um einem solch unangenehmen Konflikt aus dem Weg zu gehen, gibt es mittlerweile Schulungen, die für alle Unternehmen angeboten werden. Hier kann der Arbeitgeber sich selbst und seine Mitarbeiter so schulen lassen, dass es zu keinen Verstößen gegen das AGG mehr kommen kann. Durch diese präventive Maßnahme kann sich der Arbeitgeber eine Menge ersparen und geht möglichen Auseinandersetzungen in der Zukunft aus dem Weg. Denn fühlt sich einer der Arbeitnehmer erst diskriminiert, so liegt es am Arbeitgeber, die Diskriminierungen zu beenden. Dies hat möglicherweise auch Entlassungen zur Folge, was durch die präventiven Maßnahmen verhindert werden soll.