Das Büro im eigenen Haus einrichten

Immer mehr Selbstständige entscheiden sich, ihr Büro im eigenen Haus einzurichten. Das hat natürlich einige Vorteile, denn zum Ersten werden die Kosten erheblich gesenkt. In Deutschland werden die Büromieten immer teurer und das kann fast kein Selbstständiger mehr aufbringen. Auch fallen die Anfahrts- und Abfahrtswege zu dem Büro weg. Das sind laufende Kosten, die ganz schön in die Geldbörse gehen. Dieses eingesparte Geld kann dann für andere Dinge ausgegeben werden. Das eigene Haus ist bezahlt und hier fallen nur die laufenden Kosten an. Das ist finanziell überschaubar und kann jetzt anders kalkuliert werden. Natürlich kann nicht jeder Unternehmer seine Arbeit in das Haus verlagern. Das Industriehandwerk produziert oft Produkte und hier ist eine Verlagerung der Betriebsstätte in das eigene Grundstück aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Aber Freiberufler, die im Internet unterwegs sind, für diese stellt das keine Hürde dar. Auch viele Versicherungsvertreter nutzen die Gunst der Stunde und verlagern ihr Büro in das eigene Haus. Oft ist es so, wenn die Kinder aus dem Haus sind, dann ist auch der Platz vorhanden. Meistens sind nur wenige Umbauarbeiten am Haus erforderlich. Müssen Kunden das Unternehmen aufsuchen, dann muss oft ein weiterer Eingang eingebaut werden. Was natürlich anfällt, ist die Ausstattung des neuen Büros. Der Kunde muss beim Eintreten in das Büro angenehm überrascht werden, denn der erste Eindruck ist immer der beste. So gibt es Möbel, die sind Perfekt für Business und Industrie, dieser Kauf erfolgt in dem Onlineshop. Aber nicht nur Möbel befinden sich in diesem Onlineshop, sondern auch anderes Zubehör, wie Holzregale oder auch den Wandtresor.

Wird der Umzug in das eigene Haus finanziell unterstützt?

Viele Freiberufler haben wirtschaftlich schwer zu kämpfen. Das Internet hat sich zu einer großen Kommunikationsplattform entwickelt und hier befinden sich Anbieter aller Branchen. Das hat aber auch zur Folge, dass viele Preise für Dienstleistungen im Keller sind. Deshalb ist die berufliche Verlagerung aus dem Büro in das eigene Haus die wirtschaftliche Logik. Damit lassen sich nicht nur die Kosten senken, sondern es gibt auch finanzielle Anreize. Das Büro oder eigene Arbeitszimmer im eigenen Haus gehört mit zum Betriebsvermögen und ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Auch die Abschreibungen sind hier möglich. Werden Also Schränke jeder Art angeschafft, dann sind die Kosten bis zu einer Höhe von 150,00 Euro abzusetzen. Aber an dieser Stelle kann der eigene Steuerberater genau Auskunft erteilen.

Gilt das auch für eine Mietwohnung?

Viele Freiberufler besitzen kein eigenes Haus und sind Mieter in einer Wohnung. Hier gelten natürlich andere Spielregeln als beim eigenen Haus. Dabei muss das Mietrecht beachtet werden. So ist nicht jede gewerbliche Tätigkeit in der Wohnung zugelassen. Das ist ein Hindernisgrund, wenn es einen großen Kundenandrang gibt und sich andere Mieter belästigt fühlen. Gibt es keine Beeinträchtigungen, dann gibt es keinen Hinderungsgrund des Vermieters. So ist das häusliche Arbeitszimmer auch teilweise von der Steuer absetzbar. Also Schränke jeder Art können so finanziell geltend gemacht werden. Das kann im Rahmen der Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dieses Zimmer muss aber eindeutig für gewerbliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt. Auch hier gibt das Finanzamt Hinweise über die aktuelle Rechtslage.

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