Der Bericht zur Rente mit 67 gehoert ins Parlament

Berlin (pressrelations) –

Der Bericht zur Rente mit 67 gehoert ins Parlament


Gemeinsame Erklaerung der rentenpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD Anton Schaaf, Buendnis 90/Die Gruenen Dr.

Wolfgang Strengmann-Kuhn und Die Linke Matthias W. Birkwald:

Die Bundesregierung hat offenbar jeglichen Respekt vor dem Parlament verloren. Der Bericht zur Rente mit 67 gehoert zuerst ins Parlament und nicht in die Presse.

Die Bundesregierung hat den Bericht zur Rente mit 67 offenbar gezielt an die Presse weitergegeben. Gestern kamen die ersten Zahlen in Tickermeldungen, heute sind ausfuehrliche Zahlen in der Tagespresse. Gestern wurde ueber die Rente mit 67 im Bundestag debattiert. Es ist ein Hohn, wenn der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur Arbeitsmarktlage der aelteren Beschaeftigten vorliegen, den Bundestagsabgeordneten aber nicht. Eine ehrliche und offene Debatte ist so nicht moeglich.

Der Bericht zur Rente mit 67 muss von der Bundesregierung dem Parlament alle vier Jahre vorgelegt werden. In diesem Jahr muss die Bundesregierung den ersten Bericht vorlegen. Inhalt des Berichts ist „die Entwicklung der Beschaeftigung aelterer Arbeitnehmer und eine Einschaetzung darueber, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Beruecksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation aelterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben koennen“ (§ 154 Abs. 4 SGB VI).

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