DG-Fonds Nr. 39: LG Koblenz spricht eindeutiges Urteil gegen Volksbank Montabaur, Höhr-Grenzenhausen

(lifepr) Dieburg, 13.05.2011 – Deutlicher hätte das Urteil kaum ausfallen können: Das Landgericht Koblenz verurteilte die Volksbank Montabaur, Höhr-Grenzenhausen e.G. dazu, einem geschädigten Anleger den kompletten Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Beratung der Bank entstanden ist und ihn von allen steuerlichen Ansprüchen freizustellen.

Der Kläger hatte sich im Jahr 1996 auf Anraten seiner Bank mit 500.000 DM am geschlossenen Immobilienfonds Nr. 39 beteiligt. Die Beteiligung wurde komplett durch ein Darlehen bei derselben Bank finanziert, welches durch Grundschulden auf ein Haus des Klägers abgesichert wurde.

Die wirtschaftliche Situation des Fonds entwickelte sich – ganz entgegen den Versprechungen des Beraters – schlecht. Aus der vermeintlich „sicheren und wertbeständigen Kapitalanlage“ wurde ein Totalverlust. Der Kläger hatte zwar ein Darlehen bei der Bank zu bedienen, diesem standen jedoch nicht die prognostizierten Einnahmen aus dem Fonds gegenüber, so dass er Zins und Tilgung aus Eigenmitteln zu leisten hatte. Nachdem das Anlegerehepaar jahrelang unter dieser Situation zu leiden hatte, entschlossen sich die beiden im Dezember 2009, gerichtlich gegen die Bank vorzugehen. Alle außergerichtlichen Bemühungen, mit der Bank eine faire Entschädigungslösung zu finden, waren zuvor an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Bank gescheitert.

Die mangelnde Einsicht kommt die Bank jetzt teuer zu stehen: Das genossenschaftliche Kreditinstitut aus Montabaur muss nicht nur einen Schadenersatz in Höhe von über 300.000 Euro an den Kläger zahlen, sondern den Kläger auch von allen Ansprüchen wie Steuernachforderungen oder Rückforderungen der Fondsgesellschaft freistellen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Michael Schulze aus Schweinfurt hat außerdem durchgesetzt, dass das bestehende Restdarlehen nicht mehr zurückgezahlt werden muss und die Bank die hinterlegten Sicherheiten unverzüglich und ohne Gegenleistung freigeben muss. Neben den Prozesskosten wurde die beklagte Bank auch dazu verurteilt, die außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren des Anlegers zu tragen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze von der Kanzlei RSCW aus Schweinfurt, der dieses Urteil für den Anleger erstritten hat, ist sich indes sicher: „Die juristische Situation in Sachen DG-Fonds ist geklärt“. Mittlerweile gebe es zahlreiche Urteile aus allen Instanzen – „auch der BGH hat zur DG-Fonds-Thematik bereits Klartext gesprochen“. Dennoch gibt es keine generelle Lösung: Anlegerschützer bemängeln seit langem, dass die Volks- und Raiffeisenbanken nicht von sich aus ihre geschädigten Kunden entschädigen. Anwalt Dr. Schulze: „Jeder Anleger muss seine Ansprüche einklagen, wenn er nicht leer ausgehen will. Dabei ist höchste Eile geboten, denn zum Jahresende 2011 droht die absolute Verjährung. Wer noch unsicher ist, ob er klagen will oder nicht, sollte schnell entscheiden, so lange die Verjährung noch nicht greift.“

Durch die klare, bundesweit übereinstimmende Rechtsprechung haben Anleger gute Chancen, auf dem Rechtsweg erfolgreich zu sein. Voraussetzung ist, dass die Fakten sorgfältig aufgearbeitet und der Prozess im Sinne der Anleger anständig und engagiert geführt wird. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Schulze ist sogar zu Erfolgshonorar-Vereinbarungen bereit oder stellt den Kontakt zu einer Prozessfinanzierungsgesellschaft her – wenn die Fälle dazu geeignet sind. Damit haben Anwälte und Mandanten der Schweinfurter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei R/S/C/W gute Erfahrungen gemacht.

Betroffene Anleger haben also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.231145 DG-Fonds Nr. 39: LG Koblenz spricht eindeutiges Urteil gegen Volksbank Montabaur, Höhr-Grenzenhausen