(pressebox) Berlin, 18.03.2011 – Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz ist am 18. März 2011 in Kraft getreten.
Im Eichgesetz wird damit die Regelung zu den öffentlichen Waagen an die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Auf das bisherige Erfordernis einer öffentlichen Bestellung öffentlicher Wäger wird zugunsten eines reinen Sachkundenachweises verzichtet.
