DJV begrüßt BGH-Urteil zu Sedlmayr-Mördern
Berlin, 10.02.2010 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat das am gestrigen Dienstag gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs zu Veröffentlichungen über die verurteilten Sedlmayr-Mörder begrüßt (Az.: VI ZR 243/08). Der BGH hatte entschieden, dass Text- und Bildberichte des Spiegel aus dem Jahr 1992 mit Fotos und Namen der Verurteilten nicht aus dem Online-Auftritt des Magazins entfernt werden müssen. Die Veröffentlichungen verstießen zwar gegen das Persönlichkeitsrecht, aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gingen vor, entschied der BGH.
„Das ist ein Sieg der Pressefreiheit“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Die Medien müssten zwar das Recht von Straftätern achten, sich nach verbüßter Haft wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedern zu können. Das dürfe aber nicht so weit gehen, dass längst erschienene Berichte und Fotos aus der Zeit des Verbrechens und des Prozesses aus den Archiven entfernt werden müssten. „Ein solcher Aufwand wäre im Internetzeitalter nicht zu stemmen“, sagte Konken. Außerdem sei es mit den Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar, wenn im nachhinein Medienberichte verändert oder gelöscht würden.
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Hendrik Zörner
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