DJV fordert Rechtsanspruch auf bezahlte Qualifizierung im Beruf

Berlin (pressrelations) –

DJV fordert Rechtsanspruch auf bezahlte Qualifizierung im Beruf

Berlin, 20.11.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Zeitschriftenverlegern vor der zweiten Verhandlungsrunde über einen neuen Manteltarifvertrag am kommenden Montag seine Forderungen übermittelt. Dazu gehört der Rechtsanspruch auf bezahlte Qualifizierung im Beruf für die rund 9.000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften. Dieser Anspruch soll sich auf mindestens fünf Arbeitstage im Jahr erstrecken. Darüber hinaus erwartet der DJV vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, die Onlinejournalisten in den Geltungsbereich des Tarifvertrags einzubeziehen.

DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring blieb dabei, dass auch in der zweiten Tarifrunde am 23. November in Hamburg mit dem DJV über eine dauerhafte Absenkung des Manteltarifvertrags nicht zu reden sein werde: „Die Zeitschriftenverleger wollen die derzeitige Krise ausnutzen, um die Redakteure zu Lohnschreibern zu degradieren. Damit würden sie nicht nur unseren Kolleginnen und Kollegen schaden, sondern auch ihren eigenen Blättern. Denn Qualitätsjournalismus hat seinen Preis.“ Verhandlungsbereit sei der DJV in der Frage des Überstundenausgleichs, sagte Döhring. Hier sei die Einführung von Arbeitszeitkonten denkbar. Auch eine Verlängerung des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung sei mit dem DJV machbar. Er forderte die Verleger auf, die zweite Verhandlungsrunde konstruktiv anzugehen. „Gedankenspiele über die Zukunft der Altersversorgung haben in Manteltarifverhandlungen keinen Platz.“

Die zweite Verhandlungsrunde über den Manteltarifvertrag Zeitschriften findet statt am

Montag, 23. November 2009, 12.00 Uhr
Grand Elysee-Hotel, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg
Tel.: (040) 41 41 20, Fax: (040) 41 41 27 33

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

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