Ein Budget für den Aufsichtsrat gefordert

Düsseldorf (pressrelations) –

Ein Budget für den Aufsichtsrat gefordert


Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren zunehmend strengere Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern gestellt. In einem wesentlichen Punkt aber fehle die Klarheit, bemängelt jetzt Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen von der Ludwig-Maximilians-Universität München: der Vergütung und Finanzierung des Aufsichtsrats.

Theisen, der auch Herausgeber der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ ist, spricht sich für die Einführung eines Budgets für den Aufsichtsrat aus. In der neuen Ausgabe der Zeitschrift aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt bezeichnet er das Fehlen einer klaren Budget-Regelung als „Konstruktionsfehler“ des geltenden Rechts.

Problematisch sei, dass grundsätzlich der Vorstand eines Unternehmens die Aufwendungen und Erstattungen für sein eigenes Überwachungsorgan, den Aufsichtsrat, bewilligen müsse: „Zumindest ein ?gefühlter? Widerstand ist nicht auszuschließen, wenn der Überwacher beim Überwachten um die Finanzierung überwachungsrelevanter Aufwendungen zu bitten hat.“

Der Wirtschaftswissenschaftler sieht keine rechtlichen Hürden, die gegen ein eigenes Budget für den Aufsichtsrat sprechen: „Ein solches kann ? gesondert von der Vergütungsregelung ? sowohl in der Satzung festgesetzt als auch durch Hauptversammlungsbeschluss genehmigt werden (§ 113 AktG),“ schreibt er in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“. Ein eigenes Budget würde zudem die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats deutlich stärken, eine Forderung, die von der EU-Kommission aktuell mit Nachdruck aufgestellt wird.

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