Eintragung in die Denkmalliste als Bau- und Bodendenkmal gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

– Bekanntmachung der Stadt Jülich –

Jülich. Nachfolgend aufgeführtes Bau- und Bodendenkmal in der Stadt Jülich ist im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland in die Denkmalliste eingetragen worden: Ehemalige Bahnmeisterei Jülich, Römerstraße 16b und das dazugehörige Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 26, Flurstück 202. Die Eintragung in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG erfolgte am 08.02.2011.

Jülich, den 08.02.2011

Stadt Jülich
Untere Denkmalbehörde

Der Bürgermeister

Stommel

Kontaktdaten:
Stadt Jülich
Bürgermeisterbüro
Große Rurstr. 17
52428 Jülich

Frau Claudia Noppen
Tel.: 02461/63388

e-mail: cnoppen@juelich.de