ENTEGA legt Beschwerde gegen Verfügung des Bundeskartellamts ein
vom: 20.3.2012:
DARMSTADT – Die ENTEGA Privatkunden GmbH Co. KG teilt mit, dass das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen das Unternehmen erlassen hat. Gegenstand sind angeblich überhöhte Strompreise für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen in den Jahren 2007 bis 2009 in Südhessen. ENTEGA weist den Vorwurf als unbegründet zurück. Das Unternehmen beabsichtigt, gegen die Verfügung des Bundeskartellamts Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen.
„Unsere Preise waren und sind angemessen“, sagt ENTEGA Geschäftsführerin Cordelia Müller. „Beim Bezug unseres Stroms achten wir immer auf optimale Einkaufs- und Vertragsbedingungen und noch effizientere Prozesse, um die Preise so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. In dieser Vorgehensweise können wir keine überhöhte Preisgestaltung erkennen und werden dies daher gerichtlich klären lassen.“ ENTEGA geht davon aus, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2009 Verfahren gegen 24 weitere Anbieter von Strom für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingeleitet, deren Preisgestaltung untersucht und die Umsetzung von marktöffnenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Veröffentlichung der Preise auf der Internetseite, gefordert.
Bislang wurden die Verfahren wegen Nichtbestätigung des Missbrauchsvorwurfs oder aufgrund der Abgabe von Verpflichtungszusagen durch die Anbieter eingestellt. Für sein Vorgehen ist das Bundeskartellamt zuletzt von der Monopolkommission im jüngsten Sondergutachten kritisiert worden.
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