Ergänzende Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite für die Landwirtschaft

Erfurt (pressrelations) –

Ergänzende Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite für die Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite an landwirtschaftliche Unternehmen verständigt.

Im Rahmen der haushalts- und beihilferechtlichen Möglichkeiten können kurzfristig über die Landwirtschaftliche Rentenbank 50%ige Ausfallbürgschaften für Darlehen zwischen 10.000 und max. 100.000 ? beantragt werden. Damit erhalten Unternehmen, die zwar als dauerhaft kapitaldienstfähig einzustufen sind (Bonitätsklasse 1 bis 4), aber nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, eine Chance, noch am aktuellen Thüringer Liquiditätshilfeprogramm teilzunehmen.

Voraussetzung für eine Bürgschaftsübernahme ist allerdings, dass neben dem Nachweis eines zusätzlichen Liquiditätsbedarfs umgehend, d.h. bis spätestens zum 9.11.2009, weitere komplexe Antragsunterlagen vollständig über die Hausbank bei der Rentenbank vorzulegen sind. Informationen hierzu sind ab heute unter www.rentenbank.de/liquiditätshilfeprogramme abrufbar.
Für die Bürgschaft hat der Darlehensnehmer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und ggf. ein Risikoentgelt zu entrichten.

Eine Bürgschaftsübernahme ist nur für noch nicht bewilligte Liquiditätshilfeanträge zulässig. Anträge auf Zinsverbilligung der Rentenbankkredite sind weiterhin parallel an das TMLNU zu richten (Eingang spätestens am 12.11.09). Sofern Kreditbereitschaftserklärungen nur unter dem Vorbehalt einer Bürgschaftsübernahme erteilt werden, sind hierfür die modifizierten Formulare unter http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft zu verwenden.

Über das bereits bestehende, relativ unkomplizierte Verfahren im Thüringer Liquiditätshilfeprogramm konnten bis Ende Oktober 53% der angebotenen Kreditmittel, schwerpunktmäßig von Milchvieh haltenden Betrieben, zur Überbrückung ihrer wirtschaftlich schwierigen Lage genutzt werden.

Gereon Lamers
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 37 99930
Fax: +49 361 37 99950