Ex Millionär verstorben – Streit im Fall Luxi geht weiter

Pressemitteilung 20.03.2014

Ex-Millionär Luxi aus Deggendorf verstorben
Der Streit geht weiter

Der von seiner Lebensgefährtin entreicherte Ex-Millionär war bekanntlich fast zweieinhalb Jahre unauffindbar, da er von seiner Lebensgefährtin versteckt wurde. Schwer erkrankt wurde der Mann im vergangenen Juni in Tschechien in einem Obdachlosenquartier gefunden. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes – zu der schweren Erkrankung kam noch ein unglaublicher Gewichtsverlust, der auf eine mangelnde Ernährung hinwies – wurde der 87-Jährige in das Krankenhaus Zwiesel gebracht, wo ihn seine Lebensgefährtin sterben lassen wollte.
Auf Initiative des Münchner Rechtsanwalts, Prof. Dr. Volker Thieler – Spezialist im Thema Betreuungsrecht – wurde der Versuch, ihn aufgrund der Vorsorgevollmacht der Lebensgefährtin sterben zu lassen – durch das Landgericht und auch durch den Bundesgerichtshof verboten. Herr Luxi wurde völlig verarmt in ein Pflegeheim nach Plattling gebracht, wo Herr Luxi nun verstorben ist.

Das Sozialamt hatte die Töchter aufgefordert, für den Unterhalt zu sorgen, da die Lebensgefährtin hierfür nicht aufkommen wollte. Der Streit geht weiter. Aufgrund der Vollmacht müsste die Lebensgefährtin die Beerdigung auf Kosten des Nachlasses durchführen. Da kein Nachlass vorhanden ist, werden die Töchter auch hierfür aufkommen müssen.

Zu der ganzen Situation kam es, weil die Lebensgefährtin Herrn Luxi von der Familie seit Jahren abschirmte und Vollmachten bekam, die dieser unter normalen Lebensumständen mit Sicherheit nie gegeben hätte.

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Forschungsinstituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen und Rechtsprechung sowie Gesetzgebung in diesen Rechtsbereichen.
Der Fall Luxi zeigt zum einem wie in erschreckender Weise die Isolierung von alten Menschen zu einer Wegnahme des Vermögens durch Erbschleicher führen kann. Zum anderen ist der Fall für den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, Prof. Dr. Volker Thieler auch vor allem aufgrund der vielen Fehler bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht exemplarisch.

Kontakt:

Kester Haeusler-Stiftung, Rechtsfähige Öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts
Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender Karin Wolfrum, Beauftragte des Vorstands
E-Mail: Prof.Thieler@kester-haeusler-stiftung.de E-Mail: wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

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