Fehler in der Steuerbescheinigung

(lifepr) Düsseldorf, 23.02.2011 – Ab 2010 können Bürger die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Hierfür benötigt das Finanzamt andere Angaben von den Arbeitgebern als bisher. Da jedoch die Software, die viele Lohn-Buchhalter benutzen, diese Vorgaben nicht berücksichtigt, drohen den Arbeitnehmern geringere Erstattungen. Betroffene erhalten unter Umständen bis zu 1.000 € weniger. Maßgeblich sind die Zeilen 25 und 26 der Bescheinigung. Jeder Arbeitnehmer sollte überprüfen, ob der Arbeitgeber eine richtige Bescheinigung ausgestellt hat. Die Summe aus Zeile 25 und 26 sollte etwas doppelt so hoch sein, wie der Betrag in Zeile 24, erklären ARAG Experten. Betroffen sind die Arbeitnehmer, die mehr als 49.950 € brutto verdienen und damit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind.