Finanzielle Freiräume schaffen

(pressebox) Berlin, 25.07.2011 – Vor allem für die Finanzierung von Praxisübernahmen und -beteiligungen, aber auch für die eigenständige Praxiseröffnung bieten die Förderstellen zahlreiche Fördermöglichkeiten. Gerade in Bayern gibt es seit einer Richtlinienänderung in der bayerischen Mittelstandsförderung der LfA Förderbank Bayern für Mediziner Top-Konditionen, lange Zinsbindungsfristen und Laufzeiten sowie Sondertilgungsrechte. Um einen einfachen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten, haben wir zwei Klassiker aus der täglichen Finanzierungspraxis herausgegriffen:

Neueröffnung einer Arztpraxis

Sie machen sich mit einer Praxis für Allgemeinmedizin selbstständig und müssen dafür die Praxisräume einrichten, medizinisches Gerät anschaffen und darüber hinaus eine leistungsfähige EDV installieren. Die Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern bieten attraktive Hilfestellung:

Investitionsplan

Praxiseinrichtung: 150.000 Euro

Geräte: 100.000 Euro

EDV-System: 20.000 Euro

Gesamt = 270.000 Euro

Finanzierungsplan

Startkredit nach LfA: 108.000 Euro

Startkredit 100 der LfA: 162.000 Euro

Gesamt = 270.000 Euro

Übernahme einer Arztpraxis

Auch für die Übernahme einer bestehenden Praxis oder die Beteiligung an einer Praxisgemeinschaft in Höhe von mindestens 15 Prozent steht die LfA Förderbank Bayern im Rahmen der Gründungsförderung zur Verfügung:

Investitionsplan

Praxiseinrichtung: 100.000 Euro

Geräte: 100.000 Euro

Gesamt = 200.000 Euro

Finanzierungsplan

Startkredit nach LfA: 80.000 Euro

Startkredit 100 der LfA: 120.000 Euro

Gesamt = 200.000 Euro

Möglichkeiten bei der Finanzierung von Betriebsmitteln

In beiden Fällen wäre auch die Mitfinanzierung eines etwaigen Betriebsmittelbedarfs über den LfA Universalkredit ab einem Betrag von 25.000 Euro denkbar. Im Gegensatz zur klassischen Betriebsmittelfinanzierung beginnen die Zinssätze ab 3,77 Prozent eff. (Preisklasse A; Laufzeit drei Jahre; Stand 5.4.2011). Die maximale -Finanzierungsdauer für Betriebsmittel beträgt acht Jahre. Allerdings ist der Universalkredit als Tilgungsdarlehen ausgestaltet. Das bedeutet: Der gewährte Kreditbetrag reduziert sich durch die laufende Tilgung. Zudem können auch bestehende Betriebsmittelrahmen umfinanziert werden. Die Gründungsförderung der LfA Förderbank Bayern bietet folgende wichtige Vorteile:

• Zinssubventionierte Zinssätze ab 2,46 Prozent (Preisklasse A; Zinsbindung zehn Jahre; Stand 5.4.2011);

• jederzeitige Sondertilgungsrechte;

• Zinsbindungsfristen und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren;

• faire Auszahlungssätze (Startkredit: 100 Prozent, Startkredit 100: 96 Prozent);

• optionale Haftungsfreistellung für die finanzierende Hausbank von 70 Prozent – und das ohne zusätzliche Kosten für den Kreditnehmer.

„Wichtig ist es, für jede geplante Investition, auch bei bestehenden Praxen, alle gegebenen Fördermöglichkeiten sorgfältig zu überprüfen“, rät Bernhard Müller. Denn neben der günstigen Gründungsförderung können zahlreiche weitere Förderprogramme, sowohl von der LfA Förderbank Bayern als auch von der KfW Bankengruppe, eingesetzt werden. Und auch das Thema Umweltschutz und Energieeinsparung macht vor Arztpraxen nicht halt, verrät Ecovis-Förderexperte Müller. Insbesondere neue medizinische Geräte weisen im Quervergleich häufig einen geringeren Energieverbrauch auf. Das wiederum bedeutet, dass es zahlreiche Förderansätze für sehr günstige Finanzierungen gibt. „Wer Fördermöglichkeiten anderen überlässt, schafft sich selbst Wettbewerbsnachteile“, warnt Müller.