(pressebox) Trier, 21.12.2010 – Das Bundesfinanzministerium hat in seinem BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2010 zum Urteil des BFH (XI R 49/07) zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Garantiezusage eines Autohändlers Stellung genommen.
Maßgeblich für die umsatzsteuerliche Behandlung ist die jeweilige Ausgestaltung der Garantiebedingungen.
Hier ist laut dem Bundesfinanzministerium zwischen der Verschaffung von Versicherungsschutz, verbunden mit unmittelbarer Inanspruchnahme des Versicherers durch den Käufer, sowie dem Wahlrecht zwischen Reparatur und Reparaturkostenersatzanspruch zu unterscheiden.
Wann im Einzelnen Steuerbefreiung gewährt werden kann oder ob es sich um steuerpflichtige Leistungen handelt, erfahren Sie im Newsbereich auf der Homepage des WFEB (www.wfeb.de).