Geocaching – Darauf muss man achten!

(lifepr) Düsseldorf, 04.03.2011 – .

– Cache einfach mitnehmen kann Diebstahl sein

– Nichts an Flughäfen und Religionsstätten verstecken

– Vorsicht in Naturschutzgebieten!

Geocaching ist ein relativ neues Hobby, das von Jung und Alt betrieben werden kann. Dabei geht es vor allem um die Aktivität in der freien Natur verbunden mit einer Mischung aus Schatzsuche und Schnitzeljagd. Beim Geocaching können trotz des Spielecharakters laut ARAG Experten einige rechtliche Problemstellungen auftauchen:

+++ Was ist Geocaching? +++

Der Begriff „cache“ kommt aus dem Englischen und bedeutet (geheimes) Versteck. Beim Geocaching wird eine Dose (auch „Cache“ genannt) versteckt, in der sich ein Gegenstand (optional) sowie ein Logbuch befinden. Die GPS-Daten des Behälters werden im Internet auf speziellen Seiten bekanntgegeben, woraufhin sich andere auf die Suche danach machen können. Wird der Cache gefunden, ist es üblich, dass der Gegenstand durch einen anderen gleichwertigen ausgetauscht wird und eine Eintragung im Logbuch erfolgt. Danach wird der Cache für andere Sucher wieder an denselben Platz gelegt.

+++ Diebstahl? +++

Was passiert, wenn ein Mitspieler oder ein Unwissender (sog. Muggel) den Gegenstand nicht austauscht, sondern einfach mitnimmt und keinen neuen Gegenstand hineinlegt? Dies kann den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung erfüllen, wobei dies von den jeweiligen Umständen abhängt. Da es sich bei den Gegenständen meist „nur“ um geringwertige Gegenstände handelt, muss ein Strafantrag gestellt werden (§ 248a StGB), es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht das sog. öffentliche Interesse. Meistens werden diese Verfahren jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt.

+++ Terrorwarnung! +++

Worauf sollte man achten, wenn man selbst eine Dose verstecken möchte? In Anbetracht eines Großeinsatzes am Karlsruher Hauptbahnhof im September 2009 sollte bei der Auswahl des Verstecks darauf geachtet werden, dass Unwissende den Cache nicht als Gefahrenpotential bewerten können. Aufgrund der vermehrten Terrorgefahren und die von den Bürgern geforderte erhöhte Aufmerksamkeit kann aus einem Spiel schnell ein Polizeieinsatz werden, der möglicherweise auch zu Schadensersatzforderungen führen kann. Deswegen sollte das gewählte Behältnis auch von außen als Geocaching-Schatz deklariert und nicht an sensiblen Orte wie z.B. Bahnhöfen, Flughäfen und Religionsstätten versteckt werden.

+++ Im Naturschutzgebiet! +++

Wie sollte ich mich in Naturschutzgebieten verhalten? Zunächst sollte man sich informieren, wo sich überhaupt ein Naturschutzgebiet befindet. Naturschutzgebiete sind auf den meisten Geocaching-Seiten mit grün schraffierten Flächen gekennzeichnet. Erkundigen kann man sich auch vor Ort beim Naturschutzverein. Bei der Suche sollte man die gekennzeichneten Wege nicht verlassen. Verschiedene Handlungen, wie z.B. Herausreißen oder Beschädigen von Pflanzen, Stören von Tieren, Feuer anzünden usw. können nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Download des Textes:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige218707 Geocaching - Darauf muss man achten!