Gesetzentwurf zu auslaendischen Abschluessen nicht ausreichend
Anlaesslich der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Anerkennung auslaendischer Abschluesse durch Bundesbildungsministerin Schavan erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe und Swen Schulz:
Nach ueber eineinhalb Jahren voll leerer Versprechungen hat es die Bundesregierung endlich geschafft, einen Gesetzentwurf zur Anerkennung auslaendischer Abschluesse vorzulegen. Ein Gesetz, das nicht nur von der SPD seit langem gefordert wird, sondern auf das hunderttausende Betroffene in Deutschland seit nahezu zwei Jahren warten.
Das Gesetz ist dringend erforderlich, damit hier lebende Migranten die Chance erhalten, ihre Faehigkeiten in Deutschland einzubringen. Das erleichtert Integration und ist ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des Fachkraeftebedarfs. Bis zu
500.000 Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen koennen wegen des heutigen Anerkennungs-Chaos nicht in ihren Berufen arbeiten.
Doch das, was die Bundesregierung hier praesentiert, ist nicht ausreichend. Wir begruessen zwar, dass ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten geschaffen wird.
Allerdings: Ein Wirrwarr von Anlaufstellen bleibt. Die Buergerinnen und Buerger werden alleingelassen im Dschungel an Zustaendigkeiten. Betreuung, Beratung und Foerderung der Betroffenen greifen zu kurz. Eine „Hotline“ kann hier nicht die letzte Antwort sein. Es fehlt eine zentrale Anlaufstelle, an die sich alle Menschen wenden koennen, von der sie Informationen und Unterstuetzung erhalten. Fraglich ist auch die Finanzierung der Beratung. Scheinbar plant die Bundesregierung hier durch die Hintertuer Gelder der Bundesagentur fuer Arbeit abzuzweigen, also aus dem bereits geschroepften Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auch Fragen der Finanzierung der in vielen Faellen noetigen Anpassungs- und Nachqualifizierungsmassnahmen bleiben ungeloest. Es muss dafuer Sorge getragen werden, dass Betroffene in die Lage versetzt werden, sich weiterzuqualifizieren.
Ausser Acht gelassen wird, dass die zustaendigen Stellen in ihrer jetzigen Ausgestaltung aufgrund der neuen Anforderungen nicht in der Lage sein werden, eine kompetente und serviceorientierte Beratung und Betreuung anzubieten – und das in der geforderten Frist von drei Monaten.
Hinzu kommt: Eine Koordination mit den Laendern hinsichtlich der landesrechtlich geregelten Berufsausbildungen fehlt voellig. Es ist nicht gewaehrleistet, dass die Verfahrensstandards und Entscheidungskritierien bundeseinheitlich umgesetzt werden.
Anerkennung darf jedoch kein Gluecksspiel abhaengig vom Wohnort werden. Das, was das Kabinett hier beschlossen hat, ist nichts Halbes und nichts Ganzes.
Die Bundesregierung haette die Machete nehmen sollen, um eine Schneise in den Dschungel zu schlagen, doch sie nahm nur die Nagelschere.
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