Girokonto Für Jedermann – Die Optimale Ausgabenkontrolle

Für Kreditinstitute ist es mittlerweile verpflichtend Girokonto für Jedermann, das sogenanntes Basiskonto anzubieten. Auch niedrige Kontoführungsgebühren sind gesetzlich vorgegeben. Aber viele Banken stellen sich quer – warum?

Was ist ein Girokonto für Jedermann?

Ein Basiskonto funktioniert wie das klassische Girokonto: Es ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und bietet alle Kontofunktionen wie Überweisungen, Lastschriftverfahren, Bargeldbezug am Automaten usw.

Gegenüber dem klassischen Girokonto gibt es eine Besonderheit: Ein Basiskonto kann von Jedem eröffnet werden.

Damit haben auch Wohnungslose, Asylsuchende oder sogenannte Geduldete eine Möglichkeit bargeldlos am Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Aufgrund des Zahlungskontengesetz besteht nun ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto. Banken können dieses somit nicht verwehren. Anders als bei der bisherigen Empfehlung seitens der Regierung, dass Banken ein sogenanntes Jedermann-Konto anbieten sollten, ist die Bereitstellung eines Basiskontos nun gesetzlich vorgegeben.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt und hat damit keinen Überziehungsrahmen. Eine Verwendung von Beträgen, die aktuell nicht zur Verfügung stehen und damit eine Verschuldung, ist ausgeschlossen.

Einschränkungen beim Basiskonto ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der legale Aufenthalt in der EU. Die Höhe der Entgelte soll sich an den marktüblichen Entgelten als Maßstab orientieren.

Wie wird das Girokonto für Jedermann bei den Banken aktuell umgesetzt?

Viele Kreditinstitute bieten bereits Girokonten mit vollumfänglichen Kontofunktionen an, was dem Leistungsumfang eines Basiskontos entspricht. Die einfachste Variante, ein Basiskonto anzubieten, ist folgende: Das kostengünstigste dieser Angebote wird als Basiskonto deklariert.Da es eine Vorgabe seitens der Regierung gibt, dass die monatlichen Entgelte für ein Basiskonto niedrig angesetzt sein sollen, gab es bei einigen Kreditinstituten schon Abmahnungen durch den Verbraucherschutz. Dennoch wird zum Teil weiter an der oben genannten Strategie festgehalten.

Es gibt auch eine andere Sichtweise: Das Girokonto für Jedermann ist gefragt und die Nachfrage regelt den Preis. Zum Teil werden für ein Basiskonto höhere Entgelte berechnet als für ein vergleichbares anderes Konto des Instituts.

  • Auch hier geht der Verbraucherschutz entschieden dagegen vor.Seitens der Banken wird das Argument gebracht, dass die Betreuung von Basiskonten einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringt: Die Eröffnungsprozesse gestalten sich aufgrund von Sprachbarrieren langwieriger und auch die vorgelegten Legitimationsdokumente müssen manuell geprüft werden.
  • Auch die Unerreichbarkeit von Kunden ohne festen Wohnsitz, wie Obdachlose, bringt einen verwaltungstechnischen Mehraufwand mit sich. Daher stellen sich auch die abgemahnten Institute quer – aus ihrer Sicht begründet.

CardDuo: Das Girokonto für Jedermann inkl. EC Karte von PayCenter

PayCenter bietet ein Girokonto für Jedermann an: Die CardDuo – ein Online Girokonto für Jedermann mit einer JCB Kreditkarte. Das Online Girokonto bietet alle Kontofunktionalitäten wie Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und mit der zugehörigen JCB Karte kann an Geldausgabeautomaten Bargeld bezogen werden.

Interessant ist der Tatsache, dass die Verwaltung über einen eigenen Onlinebereich jederzeit von überall erreichbar ist.