Gleichstellung eingetragener Lebenspartner laengst ueberfaellig

Berlin (pressrelations) –

Gleichstellung eingetragener Lebenspartner laengst ueberfaellig

Anlaesslich der ersten Beratung unseres Antrags „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften“ am 17. Juni 2010 erklaeren der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz und die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

So vielgestaltig und vollmundig die Ankuendigungen der Bundesjustizministerin und ihrer Fraktion zur laengst ueberfaelligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften waren, so wenig ist bisher geschehen. Den Antraegen aus der vergangenen Legislaturperiode, den Ankuendigungen im Koalitionsvertrag und den Ansagen in der Regierungserklaerung der Justizministerin vom 11. November 2009 ist nichts gefolgt: Lebenspartner sind gegenueber Ehegatten weiterhin benachteiligt.

So erlaubt das geltende Recht zum Beispiel lediglich die Adoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners (sogenannte Stiefkindadoption), nicht jedoch die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner. Der bisher von Skeptikern gerne vorgetragene Einwand, das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schade der kindlichen Entwicklung, ist spaetestens seit Juli letzten Jahres der Boden entzogen: Seit diesem Zeitpunkt liegt naemlich das Ergebnis der von unserer damaligen Bundesjustizministerin in Auftrag gegebenen Studie vor, nach der die sexuelle Ausrichtung der Bezugspersonen keinen negativen Einfluss auf die kindliche Entwicklung hat. Auch im Einkommenssteuerrecht werden Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Eheleuten benachteiligt.

Die Bundesjustizministerin hat die Schirmherrschaft ueber den Christopher Street Day uebernommen – eine Geste, die wir begruessen. Diese Geste muss aber einhergehen mit Verbesserungen fuer die Lebenswirklichkeit derer, die sich verpartnert haben und damit – wie Eheleute – gegenseitige Einstandspflichten begruendet haben. Reine Symbolpolitik reicht hier nicht aus.

Nach sieben Monaten des Wartens sehen wir uns daher veranlasst, die Bundesregierung mit unserem Antrag an die Realisierung ihrer Ankuendigungen zu erinnern und das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft dem Recht der Ehe endlich gleichzustellen.

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