GÜNTHER: Urteil im Fall Pechstein hat einen faden Beigeschmack
BERLIN. Zum Doping-Urteil des CAS im Fall Claudia Pechstein erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses Joachim GÜNTHER:
Das Urteil des CAS im Fall Claudia Pechstein hat, durch die abschreckende Wirkung die es entfaltet, möglicherweise weitreichende Folgen für den Anti-Doping-Kampf allgemein. Die Umstände des Urteils sind, wie alle Indizienprozesse, jedoch nicht frei von Bedenken. Die FDP sieht die Sportautonomie und die Sportgerichtsbarkeit als hohes Gut an. Jedoch gilt: Nicht nur der Sport, sondern auch die Beweisführung sollte „sauber“ sein.
Der Sport muss im wichtigen Kampf gegen Doping ein noch größeres Augenmerk auf die Anti-Doping-Forschung legen, um bei dem ständigen Fortschritt der Doping-Methoden stets „auf Ballhöhe“ zu sein und Manipulationen zweifelsfrei feststellen und ahnden zu können. Ein Indizienurteil ist seinerseits ein Indiz dafür, dass man in der Doping-Bekämpfung momentan offenbar nicht auf Ballhöhe ist.
Wenn die Sportgerichtsbarkeit jedoch den durch das Urteil beschrittenen Weg weiter geht, muss gewährleistet sein, dass es keine Willkür gibt. Die Sportgerichtsbarkeit muss dann auch ähnlich gelagerte Fälle in dieser Konsequenz bewerten, um nicht ihrerseits wettbewerbsverzerrend in den Sport einzugreifen.
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