Hamburger Honorarberater der ersten Stunde

(lifepr) Gleichen, 28.02.2011 – Man kann ein Thema aussitzen und abwarten, was der Gesetzgeber tut.

Man kann aber auch handeln und unabhängig für sich die richtige Entscheidung

treffen. Für den Deutschbanker Frank Frommholz war schon 1990 klar:

der faire Weg in der Finanzberatung ist der Weg der Honorarberatung.

Die Konsequenz: Frank Frommholz machte sich als Honorarberater selbständig.

Heute nun, zwanzig Jahre später, berät die Bundesregierung über die gesetzliche

Verankerung der Honorarberatung. Erstmals soll damit der Verbraucher in der Bundesrepublik eine anerkannte Alternative zum ausschließlich provisions-

getriebenen Vertrieb erhalten. Eine Regelung, die vor allem der vom Provisionsmodell lebendenVersicherungswirtschaft überhaupt nicht schmeckt.

Der gebürtige Hamburger Frank Frommholz fragt sich auch, warum nicht

seit Anbeginn in der Finanzberatung die schon seit 1517 gültigen Hamburger

Prinzipien des „Ehrbaren Kaufmanns“ als Leitbild dienen. Die Grundidee des

„Ehrbaren Kaufmanns“ ist die an Werten orientierte Unternehmerschaft.

Der Hamburger Kaufmann, dessen Wort und Handschlag gelten, hat schon

immer den Kunden in den Mittelpunkt gestellt. Als verlässlicher Geschäftspartner

und fairer Arbeitgeber denkt und handelt der „Ehrbare Kaufmann“

langfristig und engagiert sich selbstverständlich für das Gemeinwesen.

Objektive Honorarermittlung

Im Rahmen seiner verbraucherorientierten Honorarberatung richtet sich

Frank Frommholz geradlinig nach diesen hanseatischen Grundwerten. „Damit

können meine Kunden hier im Norden etwas anfangen. Diese gemeinsame

Sprache verbindet uns,“ sagt er.

In der Honorarberatung gestaltet sich die Abrechnung der Beratungsleistung sehr gewissenhaft: Bei zeitlich und thematisch klar umrissenen Einzelaufträgen, wie der Prüfung der Altersvorsorgebausteine oder der Analyse des Depots, fällt ein zuvor vereinbartes Zeithonorar an. Diese isolierte Betreuung von Teilbereichen (Geldanlage,

Versicherungen, Immobilien, Erben) ist jedoch nur selten zielführend. Der

echte Wert einer unabhängigen, professionellen Beratung resultiert vorrangig

aus der Zusammenschau und Betreuung aller für den Kunden wirtschaftlich

relevanten Tatbestände. Eine solche Gesamtbetreuung erfolgt auf der Basis einer monatlichen Pauschalhonorarvereinbarung.

Das objektive Honorar wird dabei mittels der Honorarordnung des Beraters unter Berücksichtigung des Privatvermögens des Kunden ermittelt. Aufgrund langjähriger Erfahrungswerte werden dabei jeder Vermögensposition Aufwandsfaktoren zugeordnet, die verfeinert durch Anzahl- und Volumenkoeffizienten in den gewünschten Servicelevel eingehen. So gewinnen beide Seiten.

Alle Finanzprodukte, die eventuell vor dem Hintergrund der Beratung empfohlen werden, sind frei von Provisionen und laufenden Gebühren. Erstattungen, die seitens Fondsgesellschaften an die Produktgesellschaften entfallen, so genannte Kickbacks, erhält der Kunde. Frank Frommholz hierzu: „Kaum ein Verbraucher weiß heute, dass er mit der Honorarberatung dank dieser provisionsfreien Produkte erheblich höhere Renditen einfährt. Dieses Wissen wird ihm seit Jahrzehnten vorenthalten. Leider beherrschen viele Provisionsberater auch nicht die einfachsten Grundlagen der Finanzmathematik. Sonst müssten sie selbst vor dem zurückschrecken, was sie

dem Verbraucher empfehlen.“

Frank Frommholz strebt an, im Verbund mit anderen Hamburger Honorarberatern,

den „Ehrbaren Kaufmann“ als Markenzeichen einer ehrlichen Finanzberatung

zu etablieren. Ein Markenzeichen, auf das sich jeder Hamburger zu einhundert Prozent verlassen kann.

Frank Frommholz

Honorarberatung VDH

Tel: 04337-919984 oder 040-32005413

Mobil: 0160-94770576

Fax: 04337-919921 oder 040-32005200

vertraulich@frank-frommholz.de

www.honorarberatung-frommholz.de