(pressebox) München, 22.12.2010 – Mit Empörung reagiert das bayerische Handwerk auf den gestrigen Ministerratsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung, 1.200 m2 Verkaufsfläche bei Einzelhandelsgroßprojekten ohne Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zu ermöglichen. „Das Anhörungsverfahren, das zur Überarbeitung des LEP noch durchgeführt werden soll, verkommt damit zur Farce, da ein wesentlicher Eckpunkt vorweg entschieden wurde“, kritisiert Heinrich Traublinger, MdL a. D., Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT) diesen unbegründet vorgezogenen Beschluss der Staatsregierung. Dieser erscheint umso bedenklicher, so der BHT-Präsident, da ein vorliegendes Gutachten der GfK, Gesellschaft für Konsumforschung, feststellt, dass sich die bestehenden Regelungen des Landesentwicklungsprogramms grundsätzlich bewährt haben.
Die Ausweisung einer generell zulässigen Verkaufsfläche auf 1.200 m2 wird die historisch gewachsenen Innenstädte und die Gewerbetreibenden in den Ortskernen extrem gefährden, befürchtet Traublinger. Da Verkaufsflächen in der angestrebten Größenordnung in den meisten Dorfkernen und Innenstädten nicht mehr zur Verfügung stehen, müsste zwangsläufig auf Ortsrandlagen ausgewichen werden. „Unter der Umsatzverlagerung in die Einkaufsmärkte an der Peripherie würde insbesondere die Versorgung für nicht mobile Bevölkerungsgruppen massiv leiden“, betont Traublinger. Auch würde die stabilisierende Funktion des verkaufenden Handwerks im ländlichen Raum, sowohl was Arbeits- als auch Ausbildungsplätze betrifft, in Frage gestellt.