Hessen legt als erstes Flächenland in Deutschland eine Eröffnungsbilanz vor
Ministerpräsident Koch und Finanzminister Weimar würdigen Erfolg des Reformprojektes Haushaltsmodernisierung ? „Finanzplanung nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit“
Hessen zieht Bilanz: 11 Jahre nach dem Grundsatzbeschluss über die Modernisierung der Haushaltsführung in Hessen legten Ministerpräsident Roland Koch und Finanzminister Karlheinz Weimar heute in Wiesbaden die erste konsolidierte und im Auftrag des Hessischen Rechnungshofs von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testierte Eröffnungsbilanz eines deutschen Flächenstaates vor. „Damit hat Hessen beim Thema Reform der Rechnungslegung seine Vorreiterrolle unter Beweis gestellt“, sagte der Ministerpräsident bei einer Pressekonferenz heute in Wiesbaden. Hessen bekenne sich mit der konsequenten Umstellung von der Kameralistik auf moderne Instrumente der Rechnungslegung wie Produkthaushalt, doppelte Buchführung und kaufmännische Bilanz zum Prinzip einer nachhaltigen und der Generationengerechtigkeit verpflichteten Haushaltsplanung. „Gerade in wirtschaftlich und finanzpolitisch schwierigen Zeiten wie diesen ist es notwendig, mit Hilfe betriebs-wirtschaftlicher Steuerungssysteme den gesamten Vermögensstand und alle Belastungen des Landes zu kennen“, erklärte Koch und fügte hinzu: „Nur dann können die Landesregierung und der Hessische Landtag als Gesetzgeber politische Entscheidungen in ihrer gesamten Tragweite beurteilen.“
Rechnungshofpräsident Professor Dr. Manfred Eibelshäuser betonte, dass die Landesregierung mit diesem Projekt Neuland betreten habe. Die erste an den kaufmännischen Regeln des Handelsgesetzbuchs und den Grundsätzen der Wirtschaftsprüfer orientierte Bilanz eines Flächenlandes sei eine Pionierleistung, die bundesweit bisher ihresgleichen suche.
Ausgangspunkt der Reform
Finanzminister Karlheinz Weimar verwies auf die Tatsache, dass die hergebrachte Kameralistik den Herausforderungen einer modernen Haushaltsführung nicht mehr gerecht werde. Das kamerale System erfasse lediglich die Zahlungsströme und sichere die kassenmäßige Liquidität eines Haushaltsjahres. Der tatsächliche Werteverzehr (beispielsweise durch Abschreibungen auf Immobilien oder Fahrzeuge) und bereits verursachte Belastungen wie Beamtenpensionen, Beihilfen und andere Rückstellungen würden von der Kameralistik ebenso wenig abgebildet wie die Ergebnisse ausgelagerter Landesbetriebe und Beteiligungen. Erst seit der Einführung der „Doppik“ sei es möglich, einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Tätigkeit des Landes zu erhalten. Die Landesregierung im engeren Sinne (wie z. B. die Ministerien), die privaten Unternehmungen, an denen das Land beteiligt ist (wie z. B. an der Fraport AG oder der Messe Frankfurt GmbH) sowie alle Landesbetriebe (wie z. B. HZD oder HessenForst) wenden laut Weimar jetzt ein einheitliches System der doppelten Buchführung an. Aus den einzelnen Teilabschlüssen sei jetzt eine konsolidierte Landesbilanz auf den 1. 1. 2009 entstanden.
Im Rahmen der Bilanzaufstellung sei erstmals in der Geschichte Hessens eine „Inventur“ über den gesamten Vermögensbestand des Landes vorgenommen worden. In einem mehrjährigen, arbeitsaufwändigen Prozess seien Kunstschätze ebenso erfasst worden wie Gebäude und Wälder. Ebenfalls neu sei, dass in der Eröffnungsbilanz auch der gesamte Rückstellungsbedarf beziffert werde, der derzeit zur Abdeckung künftiger Finanzierungsrisiken nötig sei, so Weimar. Von besonderem Gewicht seien hierbei die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Beamten des Landes, deren Höhe nach streng versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt worden sei. „Nur eine ehrlich bilanzierende Budgetführung, die dem Prinzip der Haushaltsklarheit und -wahrheit entspricht, versetzt das Land in die Lage, schonend mit den anvertrauten Ressourcen umzugehen. Kameralistik hingegen fördert das ausgabenorientierte Denken“, sagte der Finanzminister.
Gründe für das negative Eigenkapital
Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus. Zum Verständnis dieses Fehlbetrags gehört nach Angaben von Finanzminister Weimar ein Blick auf die Vermögensstruktur des Landes. Flächenländer wie Hessen verfügten in viel geringerem Umfang als Kommunen und Stadtstaaten über Anlagevermögen, das als bilanzfähiger Aktivposten eine wichtige Rolle spiele. Als Beispiel für die „Unwucht“ im föderalen Aufgabengefüge zwischen Bund und Ländern nannte Weimar den Bildungssektor: „Die Länder zahlen die Gehälter der Lehrerinnen und Lehrer und tragen deren Pensionslasten, während den Kommunen die Schulen als Vermögenswerte gehören.“ Die „Personallastigkeit“ der Länderaufgaben mit der Verantwortung für die Einstellung von Lehrern, Polizisten und Hochschulpersonal zeige sich in dieser Eröffnungsbilanz dramatisch. Weimar verwies auf den Umstand, dass das Aktivvermögen des Landes Hessen ausreiche, um alle bestehenden Anleihen und Kredite zu decken. „Der Fehlbetrag ist im Grunde die Summe der Beihilfe- und Pensionsverpflichtungen, die sich in den letzten 60 Jahren angesammelt haben.“ Gleichzeitig umriss der Minister den Unterschied zwischen einer Konzernbilanz und einer Landesbilanz wie sie jetzt das Land Hessen vorstelle. „Bei aller Notwendigkeit einer nach modernen Grundsätzen bilanzierenden Haushaltsführung ist es nicht das Ziel einer Gebietskörperschaft, Gewinne zu machen, sondern staatliche Aufgaben zu erfüllen“, so Weimar. Diese „außerbilanziellen Leistungsfaktoren“ eines Landes wie die Innere Sicherheit und qualitativ hochwertige Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen seien handelsrechtlich kaum zu messen.
Ausblick
Rechnungshofpräsident Eibelshäuser erläuterte, dass der Bundesgesetzgeber ab dem Jahr 2010 Hessen freie Hand lasse, seine Rechnungslegung nur noch doppisch zu erstellen. Der aufwändige Parallelbetrieb mit dem alten kameralen System könne künftig entfallen. Wichtig sei nun, darauf hinzuwirken, dass andere Bundesländer, die Hessens Beispiel folgen wollen, sich ebenfalls am Handelsgesetzbuch orientieren. Der Wirtschaftsprüfer Raimund Kleine betonte, dass Hessen das erste Bundesland sei, das eine testierte Eröffnungsbilanz vorlege. „Dieser Schritt wird sicher eine große Ausstrahlungswirkung auf die übrigen Länder und auf den Bund haben“, so Kleine. Abschließend wies Finanzminister Weimar darauf hin, dass die Eröffnungsbilanz des Landes nur eine Momentaufnahme des derzeitigen Bestandes von Aktiva und Passiva darstelle. Erst in den Folgejahren werde es mit noch größerer Transparenz möglich sein, die Vermögens- und Ertragslage in ihrer Veränderung realistisch darzustellen. Weimar: „Modernes Haushaltsmanagement ist die Voraussetzung dafür, die Handlungsfähigkeit der Politik zu erhalten.“
Der Geschäftsbericht steht unter www.bilanz.hessen.deals Download zur Verfügung.