Hilde Mattheis: Versaeumt Bundesregierung die gesetzliche Regelung der Ueberschuldungsstatistik?

Zur Frage der Fortfuehrung der Ueberschuldungsstatistik erklaert
die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und
soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Die Bundesregierung droht eine wichtige Frist zur versaeumen:
Nach dem geltenden Bundesstatisitkgesetz duerfen Daten fuer die
Ueberschuldungsstatistik nur bis 2010 erhoben werden. Die
Bundesregierung hat bisher keine Beschlussvorlage in den
Gesetzgebungsprozess eingebracht, die eine Fortfuehrung erlauben
wuerde.

Die grosse Bedeutung der Daten der Ueberschuldungsstatistik fuer
die Schuldnerberatung, die Ministerien und weitere Institutionen
ist unbestritten. Die Kenntnisse zu Ursachen, Ausloeser und Art
der Schuldnerberatung sind wichtig fuer Praevention und Schutz
sowie fuer Unterstuetzungsstrategien. Die Ergebnisse der
Ueberschuldungsstatistik dienen in einzelnen Laendern als
Grundlage fuer Zahlungen an die Schuldnerberatungsstellen. Diese
Laender brauchen die erforderliche Planungssicherheit, dass die
Statistik fortgefuehrt wird.

Sollte die Ueberschuldungsstatistik entfallen, fehlen wichtige
Daten zur Verbraucherinsolvenz. Damit entfiele auch ein
notwendiges Instrument fuer die EU-Strategie 2020 zur
Armutsbekaempfung. Die Kosten fuer die dauerhafte Durchfuehrung
der Ueberschuldungsstatistik werden vom Statistischen Bundesamt
als relativ gering eingeschaetzt.

Wegen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung droht jetzt ein
politisches Maengelpaket. Denn fuer eine sachgerechte Beratung
bleibt inzwischen wenig Zeit, sollte ein Gesetz ueberhaupt noch
zustande kommen.

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