Insolvenzgeldumlage von Krisenentwicklung entkoppeln
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld 2010 zugestimmt.
In einer begleitenden Entschließung bedauern die Länder jedoch, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage die allein von den Arbeitgebern zu finanzierende Insolvenzgeldumlage trotz der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise drastisch erhöht werden muss und damit die Lohnzusatzkosten der Unternehmen zu einer sehr unpassenden Zeit steigen.
Das gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Umlagesatzes solle daher von der Bundesregierung mit dem Ziel überprüft werden, die Höhe der Umlage von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln.
Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitsförderung durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht, deren Höhe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich durch Rechtsverordnung festzusetzen ist.
Für das Jahr 2010 bedarf es nach Berechnung des zuständigen Bundesministeriums eines Umlagesatzes in Höhe von 0,41 Prozent der erwarteten Summe des umlagepflichtigen Bruttoentgelts (ca. 681 Milliarden Euro), um die geschätzten Aufwendungen für das Insolvenzgeld und die übrigen entstehenden Kosten zu decken.
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010
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