Investitionsgarantien erreichen Rekordvolumen – Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen im Ausland

Berlin (pressrelations) –

Investitionsgarantien erreichen Rekordvolumen – Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen im Ausland

Datum: 23.1.2012

Staatliche Investitionsgarantien schützen deutsche Unternehmen gegen unkalkulierbare, politische Risiken bei Auslandsprojekten. Sie sind heute gefragter denn je in ihrer über 50-jährigen Geschichte. Im vergangenen Jahr wurden Garantien in Höhe von insgesamt 5,2 Mrd. Euro für deutsche Direktinvestitionen im Ausland übernommen. Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus den erhobenen Gebühren und Entgelten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Trotz des schwierigen internationalen Umfelds zeigt sich die deutsche Wirtschaft insgesamt als ausgesprochen robust. Die starke Präsenz deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Um ihnen ein Engagement in ausländischen Märkten trotz politischer Risiken zu ermöglichen, hat die Bundesregierung auch in 2011 wieder zahlreiche Projekte durch Investitionsgarantien abgesichert. Dadurch konnten neue Projekte in Zukunftsmärkten wie zum Beispiel Kolumbien, Mexiko, Indonesien, Malaysia und Vietnam realisiert werden.“

Bei der Beurteilung der so genannten Förderungswürdigkeit von Vorhaben spielen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eine besondere Rolle. Diese beinhalten Grundsätze und Maßstäbe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im Ausland. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 86 Projekte in 26 Ländern abgesichert. Dabei entfielen besonders viele Garantien auf Projekte aus den Branchen Automobilwirtschaft und chemische Industrie. Jede fünfte neue Garantie wurde zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen übernommen.

Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien belief sich Ende 2011 auf 31,2 Mrd. Euro.

Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung und im Internetportal der mit der Abwicklung der Investitionsgarantien betrauten Mandatare abgerufen werden (siehe Links unter „Weiterführende Informationen“).

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