Keine Sportwetten für Hartz IV-Empfänger

(lifepr) Düsseldorf, 17.03.2011 – Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr am staatlichen Sportwetten-Angebot Oddset teilnehmen. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln droht dem Wettanbieter Westlotto ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall an, falls er Wettscheine von Hartz-IV-Empfängern annimmt. Das Verbot bezieht sich aber vorläufig nicht auf Lotto-Tippscheine, erläutern ARAG Experten. In der Entscheidung heißt es, dass Westlotto die Annahme von Oddset-Wetten durch Spieler verboten ist, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“. Das Verbot betrifft neben den Sportwetten nur noch den Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde (LG Köln, Az. 81 O 18/11).