Koalition verweigert umfassenden Diskriminierungsschutz
Zum Votum der Koalition hinsichtlich der heute im Rechtsausschuss zur Abstimmung gestellten Gesetzentwuerfe zur Ergaenzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identitaet“ erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Das heutige enttaeuschende Abstimmungsverhalten der Koalition im Rechtsausschuss zeigt einmal mehr, dass der Schutz von Minderheiten bei Schwarz-Gelb keinen hohen Stellenwert geniesst.
Der Umgang der Mehrheitsgesellschaft mit Minderheiten, insbesondere sexuellen Minderheiten, war und ist eine Geschichte der Ausgrenzung, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Schwule und Lesben, Transgender und Intersexuelle sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Uebergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt.
Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Ein ausdrueckliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identitaet im Grundgesetz schafft jedoch eine klare Massgabe fuer den einfachen Gesetzgeber. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identitaet ist unter keinen Umstaenden zu rechtfertigen.
Mit den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Absatz 3 zog der Parlamentarische Rat bei Verabschiedung des Grundgesetzes die Konsequenzen aus der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik.
Nur zwei Gruppen blieb die Aufnahme in diesen Katalog 1949
versagt: Behinderten und Homosexuellen. Ihr Verfolgungsschicksal wurde erst Jahrzehnte spaeter aufgearbeitet und anerkannt. 1994 wurde ein Diskriminierungsverbot fuer Behinderte aufgenommen.
Auch die sexuelle Identitaet eines Menschen kann und darf kein Anlass fuer Benachteiligungen sein. Das muessen wir auch im Grundgesetz deutlich machen und Artikel 3 Absatz 3 ist dafuer genau der richtige Platz.
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