Kostenfalle Archivräumung – Vermeintlich günstige Angebote zur Aktenvernichtung zum Jahresbeginn genau prüfen

Bremen, 2. Februar 2015 Anfang des Jahres ist wieder Zeit, alte Dokumente und Papierbestände an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zur Aktenvernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu übergeben. Deshalb bekommen Unternehmen gerade jetzt vermeintlich günstige Angebote von Aktenvernichtern. Um auszuschließen, dass sich darin keine zusätzlichen Kosten für Anfahrt, Wartezeiten oder auch die Archivräumung verstecken, sollten die Angebote ebenso wie die Echtheit von vorgelegten Zertifikaten vor Vertragsabschluss sorgfältig überprüft werden.

Die P.J. Schmidt GmbH mit Niederlassungen in Bremen, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München bietet die sichere Aktenvernichtung nach BDSG grundsätzlich mit einer kostenfreien Archivräumung an. Im Zuge dessen hat der zertifizierte Aktenvernichter von dubiosen Angebotspraktiken erfahren, die den Ruf der gesamten Branche belasten. „Kunden, die unsere Aktion bisher genutzt haben, sind von unserem Service begeistert“, sagt Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. „Das liegt auch daran, dass viele in der Vergangenheit genau in diesem Punkt schlechte Erfahrungen mit anderen Aktenvernichtern gemacht haben, weil sie im Nachhinein von hohen Stundensätzen für die Archivräumung und angeblichen Wartezeiten überrascht wurden“, so Moreno. Daher setzt die P.J. Schmidt GmbH neben verständlichen Verträgen ohne Kleingedrucktes und ohne versteckte Kosten nun schon seit Jahren auch auf die Gratis-Archivräumung. Dieser Service gilt deutschlandweit bei der Bestellung von Datensicherheitsbehältern über Tel. 0421-8354440, info@schmidtentsorgung.de oder www.sichere- aktenvernichtung.de.

Unternehmen, die sich bei der Aktenlagerung an gesetzliche Aufbewahrungsfristen halten müssen, können jetzt Geschäftsunterlagen und Dokumente vor 2005 vernichten lassen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist dafür endete zum 1. Januar 2015. Konkret entsorgt werden können nach 10- jähriger Aufbewahrungsfrist unter anderem Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege, Rechnungen, Quittungen, Organisationsunterlagen, Personalunterlagen, steuerliche und rechtliche Akten. Dokumente, die nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist 6 Jahre aufgehoben werden müssen – zum Beispiel empfangene Handels- und Geschäftsbriefe – sind jetzt ebenfalls zur Aktenvernichtung freigegeben. Datenträger wie CDs, DVDs und Festplatten entsorgt die P.J. Schmidt GmbH dabei unter Einhaltung des Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutz-gesetzes gleich mit.

Auf der Website www.sichere-aktenvernichtung. de finden Sie unter „Anforderungen an die Aktenvernichtung in verschiedenen Branchen“ und „Aufbewahrungsfristen von Akten und Unterlagen in Unternehmen“ hilfreiche Tipps, welche Unterlagen Sie wann nach BDSG vernichten müssen.

KONTAKT Monica Calvo Moreno, P.J. Schmidt GmbH, Georg-Henschel-Straße 1, 28197 Bremen,
Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm@schmidtentsorgung.de

PRESSEKONTAKT Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Tel.: +49 341 980 90 90, Fax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de