Kristina Schröder: ‚Gemeinsam können wir den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig verbessern‘

Berlin (pressrelations) –

Kristina Schröder: „Gemeinsam können wir den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig verbessern“


42 Kommunen stellen in Berlin Erfahrungen im Bundesprojekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ vor

Um Kinder wirksam vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, braucht es ein verlässliches und wirksames Kinderschutzsystem. Deshalb will die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorlegen. Es basiert unter anderem auf Erkenntnissen des 2009 gestarteten Projekts „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). In Berlin stellen heute (Freitag) 42 Kommunen ihre Erfahrungen daraus vor.

Kristina Schröder würdigt den Einsatz der Kommunen: „Die Fachkräfte vor Ort tragen Tag für Tag eine große Verantwortung. Schreckliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung machen jedoch deutlich, dass das bisherige Hilfesystem Lücken hat, die wir dringend schließen müssen. Diese Bruchstellen zu erkennen und aus ihnen zu lernen ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem verbesserten Kinderschutz in Deutschland“, so die Bundesfamilienministerin.

Das Projekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ basiert auf dem gemeinsamen Beschluss des Kinderschutzgipfels der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder 2008. Danach sollte beim 2007 ins Leben gerufenen NZFH eine Plattform für den regelmäßigen Erfahrungsaustausch entstehen, um vorhandene Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und zu beseitigen. Fast 600 Fachkräfte haben sich seit April 2009 bundesweit an dem Projekt beteiligt. Zentrale Ergebnisse sind:

* Der Aufbau von Kinderschutznetzwerken ist ein besonders großes Anliegen der Fachpraxis. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachkräftenund Einrichtungen muss weiter verbessert werden
* Die Einschätzung einer konkreten Kindeswohlgefährdung ist in vielen Fällen eine große fachliche Herausforderung. Kollegialer Austausch, eine Beratungdurch Spezialstellen und der Einsatz verbindlicher Verfahren geben hiermehr Sicherheit
* Personalmangel und zunehmende Fallzahlen sind für die Fachkräfte ein großes Problem. Der Erfolg, Kinderschutz vor Ort zu verbessern, hängt jedochwesentlich von der örtlichen Ressourcenausstattung ab

Das Bundeskinderschutzgesetz steht auf zwei Säulen – Prävention und Intervention.

Die Bundesfamilienministerin setzt dabei vor allem auf die gesetzliche Verankerung Früher Hilfen und bessere rechtliche Grundlagen für qualifizierte Netzwerkarbeit und Kooperation: Alle im Kinderschutz wichtigen Akteure – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – sollen vor Ort zielgerichteter zusammenarbeiten können. Die Bundesfamilienministerin wird das neue Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehehilfen.de und www.bmfsfj.de.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
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