Ladenöffnungszeiten Teil 2

(lifepr) Düsseldorf, 04.04.2011 – Alle Bundesländer haben Ausnahmevorschriften zum Verkauf von Backwaren und Blumen an Sonn- und Feiertagen in die jeweiligen Ladenöffnungszeitengesetze aufgenommen. Man muss also in keinem Bundesland auf seine frischen Sonntagsbrötchen verzichten. Anders sieht es jedoch mit dem Filmgenuss aus. Bei den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Videotheken besteht der berüchtigte rechtliche Flickenteppich: striktes Öffnungsverbot, Öffnungserlaubnis ab 12 bzw. 13 Uhr, keine Einschränkung, Volksinitiativen zur Öffnung und aktuelle Gesetzesnovellen in Hessen.