Länder billigen Ausweitung des Euro-Rettungsschirms
In seiner heutigen Sondersitzung hat der Bundesrat die Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gebilligt. Damit kann es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz passt die bisherigen Regelungen an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom 11. März und 21. Juli 2011 an. Der von der Bundesrepublik zur Verfügung zu stellende Gewährleistungsrahmen erhöht sich dadurch auf rund 211 Milliarden Euro.
Das Gesetz enthält auch Regelungen über die künftigen Informationsrechte des Bundesrates. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, den Bundesrat schriftlich zu unterrichten. Einzelheiten hierzu bleiben einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorbehalten.
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