Lesben, Schwule und Transgender im Grundgesetz schützen
Zur Bundesratsinitiative von Bremen, Hamburg und Berlin, ein Verbot der Diskriminierung von sexueller Identität im Grundgesetz festzuschreiben, erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Hamburg und Berlin zum Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz. Eine Ergänzung von Artikel 3 um das Merkmal der sexuellen Identität würde die Gleichheit vor dem Recht für Lesben, Schwule und Transgender deutlich stärken und konkretisieren. Angesichts einer langen und noch immer andauernden Geschichte der Diskriminierung von sexueller Identität in der Bundesrepublik ist eine entsprechende Grundgesetzänderung überfällig und wäre ein Zeichen der Offenheit und Toleranz. Auch für die Opfer der in letzter Zeit wieder vermehrt stattfindenden homophoben Übergriffe wäre eine Erweiterung des Antidiskriminierungsartikels ein notwendiges und angemessenes Symbol der Anerkennung und des Rückhalts.
Parteien mit einer noch ziemlich dürftigen Bilanz beim Kampf um gleiche Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender wie die FDP sollten sich ebenfalls an der Initiative beteiligen. Und eine Partei wie die CSU, die hier eine Nullbilanz hat, sollte endlich anfangen umzudenken. Die Zeit der Herrenwitze ist vorbei. Es geht um eine entscheidende Anerkennungsfrage nicht nur für eine große Gruppe von Menschen in unserem Land, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.“
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