Lieferantenerklärung – ein Nachweis mit Konsequenzen

(pressebox) Saarbrücken, 29.03.2011 – Gemäß der EG-Verordnung 1207/2001 können Unternehmen innerhalb der Europäischen Union den präferenziellen Ursprungsnachweis einer Ware nur durch eine Lieferantenerklärung erbringen. Sie dient als Grundlage für die Beantragung der unterschiedlichen Präferenznachweise z.B. EUR.1, EUR-MED. Zudem erkennt sie die IHK bei der Antragstellung für ein Ursprungszeugnis als Nachweis an.

Der ausgestellte Präferenznachweis des Exporteurs bringt den Geschäftspartner im Abkommensland in den Genuss, die Waren zollbegünstigt oder zollfrei einzuführen. Aus diesem Grund können unrichtige Angaben auf Lieferantenerklärungen sehr unangenehme Konsequenzen z.B. steuerrechtlicher Art, strafrechtlicher Art und zivilrechtlicher Art mit sich bringen.

Unser Referent, Dipl. Finanzwirt Ralf Notz vom Zoll- und Außenwirtschaftskolleg (ZAK), wird Ihnen einen Überblick rund um das Thema der Lieferantenerklärung geben. Weitere Stichpunkte sind die materiell-rechtlichen (Be- und Verarbeitungslisten) und formell-rechtlichen Voraussetzungen, die Präferenzregelungen, vereinfachte Ausstellung von Präferenznachweisen (Ursprungserklärung auf der Rechnung und Ermächtigter Ausführer), sowie die Lieferantenerklärung mit und ohne Kumulierung. Dazu laden wir Sie sehr herzlich ein zu unserer Vortragsveranstaltung.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns bis zum 08. April wissen, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen können. Die Teilnahmegebühr beträgt 65 €.

Anmeldung: Doris Barth, doris.barth@saarland.ihk.de, Tel. 0681 9520-421

Online-Anmeldung: www.saarland.ihk.de (Kennzahl: 15.7519)

Veranstaltungsort: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Gebäude: Seminargebäude, Raum: 0.01

Teilnahmegebühr: 65,00 €