(pressebox) Bonn, 29.04.2011 – Deutschland hat, wie einige andere Länder auch, bislang von dem Recht Gebrauch gemacht, den eigenen Arbeitsmarkt bezüglich der in der EU vorgeschriebenen Arbeitnehmerfreizügigkeit abzuschotten. Diese Einschränkung konnte maximal sieben Jahre erfolgen und läuft nun zum 1. Mai 2011 aus. Die Bürger aus den Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn können nun ohne Arbeitsgenehmigung und unabhängig von ihrer Qualifikation, Dauer der Beschäftigung und Branche in Deutschland arbeiten. Auch die Dienstleistungsfreiheit gilt nun in vollem Ausmaß. Somit gibt es auch keine Beschränkungen mehr für die Entsendung von Arbeitnehmern z. B. beim Bau oder in der Gebäudereinigung.
Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird sich einiges auf dem deutschen Arbeitsmarkt ändern. „Ob das befürchtete Lohndumping zustande kommt oder der immer größer werdende Fachkräftebedarf möglicherweise so aufgefangen werden kann, ist bislang noch unentschieden“, sagt Karl Reiners, Bereichsleiter Außenwirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. In 2013 werden dann auch noch Arbeitnehmer aus den Ländern Rumänien und Bulgarien den deutschen Arbeitsmarkt ohne Einschränkungen betreten können.
Nähere Informationen zu dem Thema gibt es bei Karl Reiners, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-166, Fax 0228/2284-225, E-Mail reiners@bonn.ihk.de.