Meldepflichtiges Ereignis in der Urananreicherungsanlage Gronau – Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Düsseldorf. Am 5. Januar 2011 kam es in der Urananreicherungsanlage Gronau der Urenco Deutschland GmbH zu einem meldepflichtigen Ereignis der Kategorie N (normal, Meldepflicht fünf Tage) der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung.
Im Zuge wiederkehrender Prüfungen dieselbetriebener Notstromaggregate startete eines der mehrfach vorhandenen Aggregate nicht. Es wurde festgestellt, dass das Notstromaggregat nicht mit Diesel versorgt wurde. Nach Austausch eines Ventils im Leitungssystem startete das Aggregat wieder. Die Sicherheit der Anlage als auch Personen war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Radioaktive Stoffe wurden nicht freigesetzt.
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Ereignis unter Hinzuziehung der TÜV Arbeitsgemeinschaft Kerntechnik West untersucht. Grund für das Nichtstarten des Notstromaggregats war eine Fehlfunktion des Ventils. Diese Störung konnte durch den Tausch des Ventils behoben werden.
Die Urenco hat die Öffentlichkeit über den Vorfall informiert.
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