Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert Ablehnung der Verfassungsbeschwerde in Taiwan
Zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zu Gunsten von 40 zum Tode Verurteilten in Taiwan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (31.05.):
„Die Bestätigung der Todesurteile sehe ich mit großer Sorge. Von 2005 bis 2010 galt in Taiwan ein Moratorium für die Todesstrafe. Taiwan war für die ganze Region ein Leuchtturm für Menschenrechte und Demokratie. Ich fordere die Verantwortlichen auf, die Urteile nicht zu vollstrecken, sondern in Haftstrafen umzuwandeln.“
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