Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche muss kommen

Berlin (pressrelations) –

Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche muss kommen

Anlaesslich des Fachgespraechs zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche der SPD-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag mit Vertreterinnen und Vertretern der Weiterbildungsbranche erklaert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Gewerkschaften, Arbeitgeber, Bildungsverband, Diakonie, Bundesagentur fuer Arbeit und SPD-Bundestagsfraktion sprachen sich heute gemeinsam fuer die Allgemeinverbindlichkeitserklaerung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche nach SGB II und III aus.

Die Regierung redet von Fachkraeftemangel und kuerzt gleichzeitig die arbeitsmarktpolitischen Mittel. Dies fuehrt unweigerlich zu weiteren Qualitaetsverlusten und zu Hungerloehnen in der Branche. Das werden die Betroffenen nicht akzeptieren.

Inzwischen werden immer haeufiger Entgelte in West wie Ost zwischen 1.300 und 1.800 Euro Bruttolohn fuer Paedagogen, Lehrer und Ausbilder gezahlt. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in dieser Woche zu beschliessenden Sparvorhaben in der Weiterbildung nach SGB II und III muss befuerchtet werden, dass die Loehne noch staerker unter Druck geraten. Zudem gefaehrdet dieser vorrangig um Niedrigpreise und nicht um Qualitaet gefuehrte Wettbewerb die wirtschaftliche Existenz der serioesen Weiterbildungsanbieter.

Die BA stellte bereits 2009 fest, dass ueber 42 Prozent der in die Pruefungen einbezogenen Massnahmen hinsichtlich ihrer
Umsetzungs- und Durchfuehrungsqualitaet inzwischen kritisch einzustufen sind. Auch hier sind weitere Verschlechterungen zu erwarten.

Es kann nur eine sinnvolle Loesung geben: Die Menschen brauchen den Mindestlohn in der Branche. Die Sozialpartner haben einen Mindestlohntarifvertrag vorgelegt, der fuer Beschaeftigte im paedagogischen Bereich 12,28 Euro (West) beziehungsweise 10,93 Euro (Ost) und fuer die Beschaeftigten in der Verwaltung 10,71 Euro (West) und 9,53 Euro (Ost) vorsieht.

Ein allgemeinverbindlich erklaerter Branchenmindestlohn gaebe der BA und den Jobcentern die Moeglichkeit, diesen als Grundlage fuer die Auftragsvergabe anzusetzen. Die Anbieter koennten damit ihre Konkurrenz nicht mehr ueber Lohndumping austragen.

Die Erklaerung unterzeichneten:

  • Petra Gerstenkorn – ver.di-Bundesvorstand
  • Marc Hentschke – Geschaeftsfuehrer Sozialunternehmen Neue Arbeit sowie Diakonisches Werk der EKD e.V.
  • Hans-Albrecht Finkbeiner – Vorsitzender des Fachverband Arbeitslosenhilfe im diakonischen Werk Wuerttemberg sowie Geschaeftsfuehrer Aufbaugilde Heilbronn gGmbH
  • Siegfried Schmauder – Vors. des Bundesverbandes der Traeger beruflicher Bildung e.V.
  • Dr. Stephanie Odenwald – EW-Hauptvorstand
  • Johannes Jakob – DGB-Bundesvorstand

Abgeordnete der AG Arbeit und Soziales:

  • Anette Kramme MdB
  • Gabriele Loesekrug-Moeller MdB
  • Katja Mast MdB
  • Josip Juratovic MdB

Abgeordnete der AG Bildung und Forschung:

  • Ernst Dieter Rossmann MdB
  • Ulla Burchardt MdB
  • Willi Brase MdB
  • Swen Schulz MdB

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